Landwirt klagt jetzt gegen die Tötung

11.06.2001 - Finanzielle Bilanz des BSE-Falls Hertefeld für den Landkreis liegt vor / Landwirt klagt jetzt gegen die Tötung

Der Tierseuchenfall im Gut Hertefeld ist mit der abschließenden Meldung an die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg vom 31. Mai verwaltungstechnisch abgeschlossen.

Auf der Grundlage dieser Meldung hat die Kasse die Höhe der zu leistenden Entschädigung an den Landwirt festgesetzt.  Für den Landkreis Havelland sind im Zusammenhang mit dem BSE-Fall Kosten in Höhe von rund 110.000 DM entstanden, die nicht erstattungsfähig sind. Allein 69.000 DM davon entfallen auf die Tierkörperbeseitigung, die der Landkreis im Seuchenfall laut Gesetz anteilig zu bezahlen hat. Die restlichen Mittel mussten für den Transport der Tiere, die Bezahlung der Tierärzte sowie für Absperrungen, Zauntransporte etc. ausgegeben werden. 

Zum Abschluss des Falls gehört auch ein spezielles Dankeschön an die 45 freiwilligen Helfer aus mehreren Ämtern der Verwaltung, z.B. dem für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, dem Umweltamt sowie dem Ordnungsamt. Sie haben ganz unbürokratisch außerhalb der Dienstzeiten mit angepackt und so beträchtlich dazu beigetragen, dass der Landkreis das logistische Problem, vor dem er kurzfristig stand, lösen konnte.

Der BSE-Fall wird aber die Verwaltung trotz dieser Bilanz noch einige Zeit beschäftigen, da der Landwirt Anfang Mai Klage erhoben hat gegen den Landkreis wegen der Tötungs-anordnung aus Seuchenschutzgründen. Da diesbezüglich in Deutschland noch keine klare Rechtssprechung vorliegt, rechnet der Landkreis realistischerweise mit einem langen Verfahren. „Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass wir mit der Tötung den Schutzinteressen des  Verbrauchers entsprochen haben, und diese Interessen sind sehr hoch einzuschätzen“, sagt Landwirtschaftsdezernent Henning Kellner. Dafür spreche auch ein Grundsatzurteil aus Großbritannien, das BSE als Tierseuche einstufte. Der Dezernent sieht daher gute Erfolgsaussichten für den Landkreis im Verfahren. Allerdings zeigte sich Kellner irritiert über die Klage, da der betroffene Landwirt ursprünglich der Tötung zugestimmt hatte (vgl. Aussagen auf der Pressekonferenz am 31.01.2001).

Landrat Dr. Burkhard Schröder sieht einem Prozess gelassen entgegen: „Ich erwarte durch ein Urteil mehr allgemeine Rechtssicherheit. Wir sind ja nicht die einzigen in Deutschland, die von dieser Situation betroffen waren und allein, ohne Empfehlungen übergeordneter Stellen, solche Entscheidungen treffen mussten.“