25.09.2001 - Amt für Wirtschaftsförderung: Neue Bundesrichtlinien zur Förderung regenerativer Energiequellen Die Bundesregierung hat
neue Richtlinien zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieerzeugung beschlossen. Danach werden folgende Anlagen durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse zur vorzeitigen Tilgung von langfristigen Darlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert:
Biogas- und Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung werden durch die KfW mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Die Richtlinien und die Antragsformulare für
Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und die „Sonne in der Schule “-Projekte sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow oder telefonisch unter 03385/551 1322 erhältlich. |