Neue Bundesrichtlinien zur Förderung regenerativer Energiequellen

25.09.2001 - Amt für Wirtschaftsförderung: Neue Bundesrichtlinien zur Förderung regenerativer Energiequellen

Die Bundesregierung hat neue Richtlinien zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieerzeugung beschlossen. Danach werden folgende Anlagen durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse zur vorzeitigen Tilgung von langfristigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert:

  • Solarkollektoranlagen,
  • Photovoltaikanlagen für Schulen,
  • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse und
  • Anlagen zur Nutzung der oberflächenfernen Geothermie.

Biogas- und Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung werden durch die KfW mit zinsgünstigen Krediten gefördert.

Die Richtlinien und die Antragsformulare für Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und die „Sonne in der Schule “-Projekte sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow oder telefonisch unter 03385/551 1322 erhältlich.