27.07.2001 - Wissenswertes zu Erziehungsurlaub und -geld Das Bürgerservicebüro Nauen möchte Eltern und Leuten, die es werden wollen, einige
Hinweise zum neuen Bundeserziehungsgeldgesetz (BEGG) geben, das ab dem 01. Januar 2001 gilt: Es enthält verbesserte Regelungen zum Erziehungsgeld und zum Erziehungsurlaub, der jetzt Elternzeit heißt. Wie bisher können Eltern bis
zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ihres Kindes Erziehungsgeld erhalten. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der die Leistungen der Eltern für die Betreuung und Erziehung anerkennen und die
wirtschaftliche Situation der jungen Familie während dieser Zeit verbessern soll. Sowohl die Mutter als auch der Vater können das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen. Eltern haben nach der Neufassung des BEGG die Möglichkeit,
gemeinsam ihr Kind zu betreuen. Während des Erziehungsgeldbezuges können beide Elternteile in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und gleichzeitig die Betreuung ihres Kindes absichern. Das dabei
erzieltes Einkommen wird bei der Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigt; die Einkommensgrenzen und der Freibetrag für weitere Kinder in der Familie wurden jedoch auch erhöht. Mit dem Antrag auf Erziehungsgeld müssen
Eltern sich jetzt entscheiden, ob sie das höhere Erziehungsgeld für ein Jahr oder das geringere für zwei Jahre in Anspruch nehmen möchten. Entscheiden sie sich dafür, nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch zu nehmen und
befindet sich das Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen, beträgt das sogenannte Budget 900,-DM im Monat. Bei zweijähriger Erziehungszeit beträgt das monatliche Erziehungsgeld wie bisher maximal 600,-DM. Beachtet werden muss,
dass auch von der Krankenkasse gezahltes Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird. In den meisten Fällen wird das Mutterschaftsgeld für acht Wochen nach der Geburt des Kindes gezahlt. Die Mitarbeiter des
Bürgerservicebüros in der Dienststelle Nauen beraten gern individuell, helfen beim Ausfüllen der Anträge und leiten diese an die Erziehungsgeldstelle weiter. In Rathenow können sich Eltern direkt an die Erziehungsgeldstelle des
Landkreises wenden. |