27.06.2001 - Tourismusförderprogramm des Kreises wieder aufgelegt Das kreisliche Programm zur Förderung des Tourismus wird auch in diesem Jahr
fortgeführt. Dies beschloss der Kreistag auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Danach können sich ab sofort Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Privatpersonen, Städte und Gemeinden sowie Vereine um finanzielle
Unterstützung bewerben. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Verbesserung der touristischen Infrastruktur dienen, wie z. B. die Schaffung von Rastplätzen, der Ausbau von Fahrradverleihstationen und die Markierung von Rad-,
Reit-, und Wanderwegen. Zuschussfähige Maßnahmen sind auch solche, die die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten der Touristen verbessern. Ausgeschlossen von der Förderung sind: Die Schaffung neuer Übernachtungsmöglichkeiten,
Gaststätten ohne Fremdenzimmer, Maßnahmen für Gästezimmer, die dauerhaft vermietet werden, privat genutzte Räume, sowie die Herstellung von Druckerzeugnissen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen werden. Die
Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser kann bis zu 30 Prozent betragen, max. jedoch 6.000 DM (3.067,76 Euro), wenn die förderfähigen Gesamtkosten höchstens 20.000 DM (10.225,84 Euro) betragen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Die Richtlinie sowie die Antragsformulare sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow erhältlich. Nähere Informationen erteilt Frau Schill, Tel. Nr.: 03385/ 551 1322. |