Schülerbeförderung im Landkreis Havelland

01.02.2002 - Schülerbeförderung im Landkreis Havelland - Informationsbriefe zur Erhebung von Eigenanteilen an den Fahrtkosten

Aufgrund der durch den Kreistag beschlossenen Satzung über die Schülerbeförderung wurden in dieser Woche den Schülerinnen und Schülern im Landkreis Havelland Informationen über die zukünftig zu entrichtenden Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten zugesandt... Diese Informationen enthalten auch Hinweise auf die Beantragung von Ermäßigungen, z.B. für Geschwisterkinder oder Sozialhilfeempfänger.

Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Briefe noch kein Zahlungsbescheide ist, sondern lediglich der frühzeitigen Information dienen. Schülerinnen und Schüler, die gegebenenfalls Anspruch auf Ermäßigung haben, werden gebeten, die beigefügten Anträge auszufüllen und an das Schulverwaltungs- und Kulturamt bis zum 15. Februar 2002 zurück zu senden.

Bescheide, die dann die Höhe der Eigenanteile ausweisen und zur Zahlung auffordern, ergehen mit gesonderter Post. Die Zahlung des Eigenanteils wird erst erforderlich, wenn der Bescheid zugegangen ist. Die Kreisverwaltung rechnet mit einer Verschickung der Bescheide nicht vor Ende Februar 2002.