02.07.2002 - Neuer Service für EU-Exporteure: Kunden-Mehrwertsteuernummern online prüfen Die kreisliche Wirtschaftsförderung informiert, dass Unternehmen in Europa ab
sofort über das Internet prüfen können, ob die Mehrwertsteuer-Nummern ihrer Kunden gültig sind. Dieser neu von der EU-Kommission eingerichtete Dienst eröffnet den Unternehmen Zugang zu Teilen des Systems für den elektronischen
Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen, dem so genannten Mias (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem). Bisher musste sich ein Lieferant, der die Gültigkeit der von seinem Kunden angegebenen
Mehrwertsteuer-Nummer prüfen wollte, an die Steuerverwaltung seines eigenen Landes wenden, die dann die Überprüfung mit Hilfe von Mias vornahm. Der kostenlose neue Online-Dienst ermöglicht nun eine unmittelbare
Datenbankabfrage und soll sowohl den Firmen als auch den Steuerverwaltungen Zeit und Geld sparen. Der neue Service ist auf der Webseite der EU-Kommission unter Nach derzeitigem Recht sind Lieferungen durch einen Unternehmer in einem Mitgliedsstaat an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat im
Ursprungsland von der Mehrwertsteuer befreit, weil die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt. Ein Unternehmer, der solche innergemeinschaftlichen Lieferungen tätigt, muss jedoch sicher sein, dass sein Kunde in einem anderen
Mitgliedsstaat der Mehrwertsteuer unterliegt - und zwar bevor die Gegenstände mehrwertsteuerfrei versandt werden, da er sonst die Mehrwertsteuer möglicherweise selbst zahlen muss. |