Neu für Existenzgründer: Mikrodarlehen

02.10.2002 - Neu für Existenzgründer: Mikrodarlehen

Wie das Wirtschaftsförderungsamt des Landkreises Havelland informiert, bietet die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Gründern und Jungunternehmern ab dem 1. Oktober eine neue Förderform an. Es handelt sich hier um Mikro-Darlehen, die von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller schon im Juni angekündigt wurden.

Mikrodarlehen fördern gewerbliche oder freiberufliche Gründungen einschl. Heilberufe (auch wenn anfangs im Nebenerwerb), außerdem Unternehmensübernahmen und -beteiligungen sowie bestehende Firmen mit maximal zehn Beschäftigten während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung. Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen ("Zweite Chance"), wenn Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten.

Das DtA-Mikrodarlehen kann bis zu 25.000 Euro umfassen und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die DtA gewährt eine 80-prozentige Haftungsfreistellung, so dass auch bei geringen Sicherheiten eine Finanzierung möglich ist. Die Bank verspricht ein schnelles, unbürokratisches Antrags- und Entscheidungsverfahren.

Wichtig: Um gefördert zu werden, muss der Förderantrag vor dem Beginn der Investition bei der Hausbank gestellt werden. Sie erhält als Anreiz ein festes Bearbeitungsentgelt. Näheres im Internet unter www.dta.de oder bei der kreislichen Wirtschaftsförderung unter Tel. (03385) 551-1279.