Fakten abwägen, statt Emotionen schüren

10.01.2002 - Zur Entscheidung über die zukünftige Trägerschaft und Organisation der havelländischen Kliniken

Infolge der 2-tägigen Anhörung von Experten und Privatbietern im November wird über die Trägerschaft bzw. Unternehmensstruktur des Paracelsus-Krankenhauses der Kreistag Havelland am 25. Februar entscheiden.

In der Beteiligungsverwaltung des Landkreises wird hierzu in den nächsten Wochen eine Beschlussvorlage erarbeitet. Neben der Diskussion der Beschlussvorlage in Fachausschüssen und Kreistag beabsichtigt Landrat Dr. Schröder auch, die interessierte Belegschaft der Klinik in einer Versammlung über den Entscheidungsvorschlag an den Kreistag unmittelbar und persönlich zu unterrichten.

Mit Bezug auf die Ergebnisse der Expertenanhörung zur Zukunft der Krankenhäuser, insbesondere der Paracelsus-Klinik, stellt der Landrat heraus, dass „sich zweifelsfrei die Sicht gefestigt hat, die Zukunft der Rathenower Klinik werde nicht im Fortbestand eines autonomen Hauses der Grundversorgung in kommunaler Trägerschaft liegen.“

Chancen und Perspektiven der Rathenower Klinik können sowohl durch Integration in einem leistungsfähigen privaten Klinikkonzern als auch in einem Unternehmensverbund kommunaler Krankenhäuser gegeben sein.

„Die Abwägung für den ‚besseren Weg’ sei so einfach für den Landkreis als jetzigen Träger zweier Krankenhäuser nicht.“ Erstaunt zeigt sich der Landrat über die im Dezember abgegebene Erklärung des CDU-Fraktionschefs im Kreistag zum Thema; insbesondere, da der Abgeordnete als Mitglied beider beteiligter Fachausschüsse nicht an der genannten Experten- und Bieteranhörung teilnahm. „Insofern, so Dr. Schröder, sei die Unkorrektheit von Aussagen im Artikel zu weiteren Krankenhausinvestitionen und Tarifangehörigkeit zum BAT auch nicht erstaunlich!“ Im Übrigen knüpft Herr Dombrowski mit seiner „Eigenständigkeitsbekundung“ für das Paracelsus-Krankenhaus vor allem wieder an das alte „Nauen-Klischee“ an. Es werden bewußt Ängste und Emotionen bei Mitarbeitern und in der Bürgerschaft dahingehend geschürt und bedient, dass ein Verbund der Krankenhäuser Nauen/Rathenow unter der Trägerschaft des Landkreises der Versorgung am Standort Rathenow abträglich wäre.