10.09.2002 - Fischsterben im Havelland – Ursachen und Folgen nicht einseitig bewerten Entschädigungen auch für havelländische Fischer Die gegenwärtige
Hochwasserrückführung aus den Poldern, den Deichvorländen und nach gegliederten Havelseen bis zum Hohennauener See wird vom Landesumweltamt gesteuert. Die Landkreise werden über die Maßnahmen informiert und im Verfahren lediglich
angehört. Die Feststellung des NABU, dass ausschließlich die zu schnelle Rückführung des Wassers allein auf Grund gemutmaßter Interessen der Landwirtschaftsunternehmen erfolgte und deshalb das Fischsterben
verursachte, ist falsch. Vor dem Hintergrund der Solidarität, die die havelländischen Landwirte durch bedingungslose Akzeptanz der Überflutung ihrer Flächen mit denen vom Hochwasser bedrohten Städten und Gemeinden entlang der Elbe
übten, wird die Kritik für unangemessen und instinktlos gehalten. Richtig ist vielmehr, dass die Wasserrückführung das Fischsterben in ihrem Ausmaß zusätzlich so verstärkt hat. Von einem falschen
Katastrophenmanagement sollte jedoch nicht vorschnell gesprochen werden. Der Landkreis befürwortet eine schnelle Wasserrückführung aus mehreren Gründen:
1. Ein langer Rückhalt des Wassers auf den überfluteten Flächen würde auch einen hohen Wasserstand in der Havel und seinen Seen erfordern und somit den Grundwasserstand ansteigen lassen. Die Folge wäre eine langfristige
Grundwasserbelästigung in vielen Kellern in Gülpe, Strodehne, Parey, Hohennauen u. a. Orten, die keinem Bürger langfristig zugemutet werden kann. 2. Auf Grund der hohen Temperaturen ist es verstärkt zum Fäulnisprozess der
überfluteten Pflanzen gekommen. Die sich daraus ergebene Geruchsbelästigung muss im Interesse aller Anrainer gering gehalten werden. 3. Zudem muss alles unternommen werden, um die Mückenpopulation
einzudämmen. Eine langanhaltende Überflutung in Flachwasserbereichen hätte große Brutstätten für die Mücken und andere Schädlinge erzeugt. 4. Es gilt selbstverständlich, die Entschädigungslasten für die
Gesellschaft einzugrenzen. Ohne eine zügige Wasserrückführung müssten die Landwirte auf die Bestellung ihrer Felder verzichten. Bei einer langanhaltender Unbefahrbarkeit der Flächen entfiele selbst die Frühjahrsbestellung.
Nachhaltige Bauschäden auf Grund von anstehendem Grundwasser im Keller wären unvermeidlich.
Ungeachtet all dieser Probleme wären selbst bei einem schnellen Verschließen der Sprenglöcher noch die Unmengen des Wassers abzuführen gewesen, die sich auf den Deichvorländern und den Uferzonen der Seen befanden. Es muss auch
nach Aussagen des Landesumweltamtes bezweifelt werden, dass bei Verminderung des Wasserabflusses aus den Poldern ein Fischsterben hätte verhindert werden können. Da das eingestaute Wasser bereits extrem sauerstoffarm war, was durch
die Fäulnis der überschwemmten Pflanzen noch zusätzlich verstärkt wurde, hätte wahrscheinlich auch ein Verschneiden mit frischem Havelwasser ein Fischsterben nicht verhindern können. In diesem Zusammenhang sei
darauf verwiesen, dass es oft im Sommer zum Fischsterben in Kanälen und Gräben kommt. So geschehen Anfang August im Großen Havelländischen Hauptkanal, weil es auf Grund des Pflanzenwachstums an den Ufern und die Vermehrung der
Wasserlinse in der Folge zur Sauerstoffarmut gekommen war. Ungeachtet dieser Tatsachen ist das Fischsterben für alle Betroffenen sehr bedauerlich. Der Landkreis stellt zunächst kostenlos Behältnisse für die
Fischentsorgung zur Verfügung. Zudem setzte sich er Landkreis bei der Bundesregierung für Entschädigungszahlungen auch an die Fischer ein. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Dr. Gerald Thalheim
sagte dem havelländischen Umweltdezernten Dr. Henning Kellner heute bei seinem Besuch in Strodehne zu, dass auch die Fischer einen Anspruch auf Entschädigung erhielten. Als Soforthilfe seien vom Bund 50.000 Euro pro Betroffenen
geplant. Über die entgültige Höhe der Zahlungen werde allerdings erst nach Feststellung aller Schäden abschließend befunden. |