Antrag des Landrates auf Abberufung des Beigeordneten

11.01.2002 - Antrag des Landrates auf Abberufung des Beigeordneten Dieter Kieber
Entscheidung wird für die Sitzung des Kreistages am den 25. Februar 2002 erwartet

Landrat Dr. Burkhard Schröder hat am 08. Januar 2002 den Antrag zur Abberufung des Beigeordneten Dieter Kieber an den Kreistag gestellt... Der Antrag wurde dem Kreistagsvorsitzenden zur Aufnahme in die Tagesordnung des nächsten Kreistages am 25.02.2002 übergeben. Zwischen der Antragstellung und der Entscheidung muss lt. Landkreisordnung eine Frist von sechs Wochen liegen, die damit eingehalten wird. Der Antrag an den Kreistag ist nicht näher begründet (auch nicht erforderlich!).

Der Kreistagsvorsitzende wird vorab von Ladungsfristen den Fraktionsvorsitzenden  umgehend den Antrag zuleiten und dem Beigeordneten Kieber die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumen. Der Beigeordnete Dieter Kieber ist über den Antrag vorab informiert worden.

Die Entscheidung im Kreistag ist (nach Landkreisordnung) ohne Aussprache zu führen.

 „Gerade unter dem Aspekt der gesundheitlichen Konstitution und des gehäuften Ausfalls, gelangte ich zu der gefestigten Auffassung, dass Dieter Kieber der Sach- und Problemlage im Dezernat zunehmend nicht mehr gewachsen ist. Längerfristige Vertretungen durch mich selbst oder den 1. Beigeordneten Exner sind nicht verantwortbar“, äußert der Landrat. Nachrangig wird auch darauf verwiesen, dass bei Zielbestimmung und Weg der Arbeit im Dezernat von Dieter Kieber nicht immer Konsens herrschte. In den zurückliegenden Monaten haben sich, zwischen den Kreistagsabgeordneten, den Gremien und Ausschüssen Spannungsverhältnisse aufgebaut, die bis in die Verwaltung hinein gereicht haben.