11.01.2002 - Antrag des Landrates auf Abberufung des Beigeordneten Dieter Kieber Landrat Dr. Burkhard Schröder hat am 08. Januar 2002 den Antrag zur Abberufung des
Beigeordneten Dieter Kieber an den Kreistag gestellt... Der Antrag wurde dem Kreistagsvorsitzenden zur Aufnahme in die Tagesordnung des nächsten Kreistages am 25.02.2002 übergeben. Zwischen der Antragstellung und der Entscheidung
muss lt. Landkreisordnung eine Frist von sechs Wochen liegen, die damit eingehalten wird. Der Antrag an den Kreistag ist nicht näher begründet (auch nicht erforderlich!). Der Kreistagsvorsitzende wird vorab von
Ladungsfristen den Fraktionsvorsitzenden umgehend den Antrag zuleiten und dem Beigeordneten Kieber die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumen. Der Beigeordnete Dieter Kieber ist über den Antrag vorab informiert worden. Die Entscheidung im Kreistag ist (nach Landkreisordnung) ohne Aussprache zu führen. „Gerade unter dem Aspekt der gesundheitlichen Konstitution und des gehäuften Ausfalls, gelangte ich zu der
gefestigten Auffassung, dass Dieter Kieber der Sach- und Problemlage im Dezernat zunehmend nicht mehr gewachsen ist. Längerfristige Vertretungen durch mich selbst oder den 1. Beigeordneten Exner sind nicht verantwortbar“, äußert
der Landrat. Nachrangig wird auch darauf verwiesen, dass bei Zielbestimmung und Weg der Arbeit im Dezernat von Dieter Kieber nicht immer Konsens herrschte. In den zurückliegenden Monaten haben sich, zwischen den
Kreistagsabgeordneten, den Gremien und Ausschüssen Spannungsverhältnisse aufgebaut, die bis in die Verwaltung hinein gereicht haben. |