13.03.2002 - Sonderöffnungszeiten für Gewerbetreibende - Der Landkreis informiert Wie in jedem Jahr besteht auch im Jahr 2003 die Möglichkeit, dass die Gewerbetreibenden im Havelland Sonderöffnungszeiten an höchstens 6
Werktagen im Jahr bis 21.00 Uhr und an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen im Jahr für nicht mehr als 5 zusammenhängende Stunden aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Die zusätzlichen
Sonderöffnungszeiten ergeben sich aus der jedes Jahr vom Kreistag des Landkreises Havelland zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass gemäß §§ 14 und 16
Ladenschlussgesetz. Die Sonderöffnungszeiten werden nach den unterschiedlichen Anlässen in den betreffenden Gemeinden festgesetzt. Es ist zweckmäßig, dass die Gewerbetreibenden rechtzeitig ihre Termine für
Sonderöffnungszeiten im Jahr 2003 gemäß Ladenschlussgesetz bei den zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden bis Ende August 2002 einreichen, um eine frühzeitige Beschlussfassung durch den Kreistag zu ermöglichen. |