Hochwasser - zweiter Teil

14.08.2002 - Hochwasser ... zweiter Teil

Ausnahmegenehmigung zur vorzeitige Nutzung von Stillegungsflächen für die Ernährung und Unterbringung von Weidevieh

Wie soeben bekannt wurde, hat der Verwaltungsausschuss Getreide der Europäischen Kommission einen Antrag des Brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums genehmigt, der die sofortige vorzeitige eigene Nutzung von Stillegungsflächen in Brandenburg für die Unterbringung und Ernährung von Weidevieh wegen der außergewöhnlichen Witterung zum Inhalt hat.

Im Land Brandenburg dürfen danach von betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen in allen Landkreisen Stillegungsflächen zur Unterbringung für Weidetiere und für die Futtergewinnung genutzt werden, wenn zumindest ein Drittel der betrieblichen Futterfläche überschwemmt ist.

Die Nutzung des Aufwuchses zur künstlichen Trocknung ist unzulässig. Betroffene Stillegungsflächen sind dem zuständigen Amt für Landwirtschaft formlos unter Benennung der entsprechenden Flächen und der Anzahl von Weidetieren anzuzeigen. Die Ausnahmeregelung betrifft den Zeitraum bis zum Ende der Stillegungsverpflichtung am 31.August 2002.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch im Landwirtschaftsamt des Landkreises Havelland unter (03321) 4035500.