Erfolg bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ...

15.11.2002 - Erfolg bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ...

bescheinigte jetzt das brandenburgische Wirtschaftsministerium der Gewerbeaufsicht des Landkreises Havelland. In einer offiziellen Statistik für das Jahr 2001 nimmt das Havelland unter allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Abstand den ersten Platz bei der Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung ein. 15 Mal konnten Schwarzarbeiter dingfest gemacht werden, achtmal gelang das im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, gefolgt von vier Erfolgen im Kreis Oberspreewald-Lausitz.

Insgesamt sprach die Gewerbeaufsicht im Zusammenhang mit Schwarzarbeit 47 rechtskräftige Bußgelder aus. Hiermit belegte sie nach den Landkreisen Oberhavel (63) und Dahme-Spreewald (52) einen beachtlichen dritten Platz. ein. Im Vergleich dazu hat die Stadt Potsdam gerade einmal fünf Bußgeldbescheide erlassen.

Bruno Kämmerling, Leiter des kreislichen Amtes, zu dem Erfolg: „Insgesamt haben meine beiden Mitarbeiterinnen im vorigen Jahr 353 Baustellen aufgesucht und dabei 657 Betriebe erfasst. Davon verfügten wiederum 554 Betriebe also 84,3 % über die erforderliche Handwerksrolleneintragung, gegen 94 Betriebe und Privatpersonen wurde ein Verfahren eingeleitet.“ Bedenke man, dass die zwei führenden Kreise jeweils eine halbe Planstelle mehr vorhalten, sei das Ergebnis wirklich respektabel.

Trotzdem weiß auch der Amtsleiter, dass die überführten Schwarzarbeiter nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind. Nach Angaben der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg wird in der Region nahezu ein Viertel der Tätigkeiten im Bau nicht in der offiziellen Wirtschaft, sondern in den Graubereichen von Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit erbracht. Geschätzter Schaden im Jahr 2001 für die Bauwirtschaft im Raum Berlin/Brandenburg: 3,4 Milliarden €.

„Seit diesem Jahr konzentrieren wir uns besonders auf Wiederholungstäter“, berichtet Kämmerling. So habe man in 2001 ein Bußgeld über 200 € gegen ein Holz – und Bautenschutzunternehmen aus Berlin ausgesprochen, dass in diesem Jahr wieder auffällig wurde. Nach drei Monaten Ermittlungen wie Zeugen- und Sachverständigenbefragungen wurde beim Amtsgericht Berlin eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume beantragt.

„Gemeinsam mit Landekriminalämtern haben wir drei Mal in diesem Jahr zugeschlagen – besonders wichtig ist uns hierbei die öffentliche Wirkung“, so Kämmerling weiter. Professionell betriebene Schwarzarbeit dürfe nicht als Kavaliersdelikt durchgehen. Besonders ordentlich gemeldeten Handwerksbetriebe würden zweimal geschädigt: einmal durch die Dumpingpreise und zudem durch ihre hohen Abgaben an die Sozialversicherungen. Diese kommen nämlich oft für das „Grundgehalt“ der ertappten Schwarzarbeiter auf. In Form von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe.