Landkreis fördert den Tourismus

21.05.2002 - Landkreis fördert den Tourismus

Das kreisliche Programm zur Förderung des Tourismus wird auch in diesem Jahr fortgeführt. Danach können sich ab sofort Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Privatpersonen, Städte und Gemeinden sowie Vereine um finanzielle Unterstützung bewerben.

Gefördert werden können Maßnahmen, die zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur dienen wie z. B. die Schaffung von Rastplätzen, der Ausbau von Fahrradverleihstationen und die Markierung von Rad-, Reit-, und Wanderwegen. Zuschussfähige Maßnahmen sind auch solche, die die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten der Touristen verbessern.

Ausgeschlossen von der Förderung sind die Schaffung von neuen Übernachtungsmöglichkeiten, Gaststätten ohne Fremdenzimmer, Maßnahmen für Gästezimmer, die dauerhaft vermietet werden, privat genutzte Räume, sowie die Herstellung von Druckerzeugnissen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieser kann bis zu einem Drittel der Investitionssumme betragen. Die förderfähigen Gesamtkosten sollten bei maximal 10.000 EUR liegen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Die Richtlinie sowie die Antragsformulare sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow erhältlich. Nähere Informationen erteilt Frau Schill, Tel. (03385) 551-1322.