Jägerprüfung 2003 im Landkreis Havelland

25.11.2002 - Jägerprüfung 2003 im Landkreis Havelland

Als Termin für die schriftliche Jägerprüfung im Landkreis Havelland für das Jahr 2003 wurde der 08. März 2003 festgelegt.

Die weiteren Termine für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil werden den Prüfungsbewerbern im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 08.01.2003 bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.

Dem Antrag sind weiterhin beizufügen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang – Ausbildungszeit von mindestens 130 Stunden, davon mindestens 30 Stunden für das jagdliche Übungsschießen
  • Nachweis über eine mindestens einjährige jagdpraktische Ausbildung
  • ein amtliches Führungszeugnis – nicht älter als 3 Monate
  • bei Minderjährigen  eine schriftliche Erklärung über das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Prüfung

Die Prüfungsgebühr zur Ablegung der Jägerprüfung beträgt 128,00 EURO. Liegen die Antragsunterlagen und Nachweise bis zum 08.01.2003 bei der unteren Jagdbehörde nicht vor, können Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen werden.