27.08.2002 - „Erste Hilfe“ für vom Hochwasser betroffene Landwirte Ab sofort können landwirtschaftliche Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind Transportrechnungen direkt beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
zur Erstattung einreichen. Der Landwirt stellt einen formlosen Antrag auf Erstattung von Transportkosten für die infolge von Hochwasser notwendige Evakuierung von Tierbeständen. Anzugeben sind unbedingt die vollständige Anschrift
des Unternehmens und die Bankverbindung. Dem Antrag sind die Originale der Rechnung über die durchgeführten Transporte beizufügen. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, welche und wie viele Tiere durch wen evakuiert wurden und
welche Kosten dadurch entstanden sind. Soweit diese Leistungen in Form von einer Nachbarschaftshilfe durch Dritte erbracht wurden, sollte dies auch durch entsprechende Rechnungen belegt werden. Diese Unterlagen werden direkt an
den: Beauftragten des Haushaltes des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam geschickt. |