Neue Wege aus der Sozialhilfe

28.08.2002 - Neue Wege aus der Sozialhilfe

Der Landkreis Havelland hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit allen kreisangehörigen Ämtern, Städten und amtsfreien Gemeinden im Rahmen einer Arbeitsgruppe begonnen, das Sozialhilfeverfahren zu reformieren. Der Kreis, der als Träger der örtlichen Sozialhilfe vom Gesetzgeber verpflichtet ist, den kreisangehörigen Kommunen die Personal- und Sachkosten für die Hilfeleistung zu erstatten, hatte und hat in den letzten Monaten mit ständig steigenden Hilfeempfängerzahlen und damit immens steigenden Kosten zu kämpfen. So stieg die Zahl der Hilfeempfänger im Landkreis von Oktober 2000 bis Juli 2002 um rund 17 %.

Nun hat man sich auf einen ungewöhnlichen Schritt geeinigt. Der Kreis wird – die Entscheidung der Ausschüsse und des Kreistags vorausgesetzt – im Wege einer Satzung ein aufwandsdifferenziertes Erstattungssystem einführen. Den Gemeinden wird dabei besonderer Aufwand, den sie betreiben müssen, um die Hilfeempfänger perspektivisch aus der Hilfe herauszubringen in höherem Maße vergütet, als das vorher der Fall war. Dies gilt für die dann in Zukunft zu erbringende Hilfeplanung, die aufsuchende Sozialarbeit und das verstärkte Engagement im Bereich der Hilfen zur Arbeit. Damit schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe. Zum einen steigt die Bereitschaft der Kommunen, sich stärker zu engagieren. Zum anderen spart der Landkreis Leistungen ein, wenn Hilfeempfänger schneller aus der Hilfe in die wirtschaftliche Eigenständigkeit kommen. Und nicht zuletzt hilft das auch den Betroffenen.

Mit dieser Lösung betrete man landes-, ja bundesweit Neuland, heißt es in der Kreisverwaltung. In der Amtsdirektoren- und Bürgermeisterkonferenz beim Landrat am vergangenen Freitag betonten u.a. die Vertreter der Stadt Rathenow und der Stadt Falkensee, dass dieses gemeinsam erarbeitete Erstattungssystem trotz einiger problematischer Punkte eine neue Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen darstelle. Man wolle den eingeschlagenen, neuen Weg im Interesse der betroffenen Bürger mitgehen. Am 30. September entscheidet der Kreistag über die Satzung, die zum 1.1.2003 in Kraft treten soll.