28.10.2002 - Verhängung einer Haushaltssperre im Verwaltungshaushalt über 1.436.950,-- Euro Nach § 82 der Gemeindeordnung hat der Kreiskämmerer eine Haushaltssperre zu verhängen,
wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Kreishaushalts dies erfordert. Dies ist nun zum zweiten mal in diesem Jahr erforderlich geworden. Jeder nicht mehr zwingend benötigte Euro muss zurückgelegt werden, um in
der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 kein Defizit zu erwirtschaften. Der Gesamtbetrag der Haushaltssperre beläuft sich auf 1.436.950,00 Euro. Gesperrt werden dabei Mittel in allen Fachämtern, wobei sehr
sorgsam zwischen pflichtigen und freiwilligen Ausgaben unterschieden wird. So bezieht sich die Haushaltssperre nicht auf Leistungen, auf die die Bürger einen Rechtsanspruch haben, wie z.B. Auszahlung der Sozialhilfe, die vom
Landkreis finanziert wird. Es wurden aber auch zwangsläufig Einschnitte im freiwilligen Bereich vorgenommen. Ebenso müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung auf sparsamere Zeiten einrichten. Dies gilt im Bereich
der Verbrauchsmaterialien, aber auch für Aus- und Fortbildungskosten. Die notwendig gewordene Haushaltssperre wirft bereits jetzt ihre Schatten auf den Kreishaushalt des Jahres 2003. Sparsamkeit und striktes
Kostenbewusstsein sind das Gebot der Stunde. Denn für 2003 stehen zahlreiche Pflichtaufgaben des Kreises hinsichtlich des Umfangs der Aufgabenerfüllung ebenso auf dem Prüfstand wie viele freiwillige Aufgaben, z.B. die Zuschüsse und
Zuwendungen des Landkreises an Dritte. Kämmerer Hans-Jürgen Löwe dazu:„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Finanzmittel in 2003 deutlich knapper werden und dabei auch einzelne, schon fast zur Gewohnheit gewordene Ausgaben
auf den Prüfstand kommen werden.“ |