Wer möchte „Burgschreiber zu Beeskow“ werden? Das Amt „Burgschreiber
zu Beeskow“ wurde 1993 erstmalig vom Kreis Oder-Spree und von der Stadt Beeskow in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ausgeschrieben... Die Verleihung erfolgt
alljährlich am 11. Juni. An diesem Tag wurde 1991 mit dem Wiederaufbau der Burg Beeskow begonnen. Das Amt wird für die Dauer eines halben Jahres verliehen. Es ist mit einem monatlichen Förderstipendium verbunden
sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow. Im Burgschreiberstübchen kann ein Computer genutzt werden. Der Schlafraum ist schlicht ausgestattet, Dusche und Kochmöglichkeit sind vorhanden. Die Lebensbedingungen sind dem
Burgensemble angepasst. Teilnehmen kann jedermann ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Religion oder politische Gesinnung, der literarisch oder publizistisch tätig ist und sich durch Veröffentlichungen in den
Printmedien ausgewiesen hat. Eine Altersgrenze ist nicht festgelegt. Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der „Richtlinien für die Verleihung des Amtes Burgschreiber zu Beeskow“. Die Bewerber übersenden dem Kultur- und
Sportamt unter dem Kennwort „Burgschreiber“ Texte (Manuskripte bzw. Publikationen) mit einem Erläuterungsblatt, dass Name, Anschrift, eine Bio-Bibliografie und die eingereichten Titel enthalten soll sowie ein Foto. Bücher und
Textbeispiele sollten – wenn möglich – in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Über die Vergabe entscheidet eine Jury entsprechend den Richtlinien. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Einreichungsschluss ist der 31. März 2002. (Datum des Poststempels). Eingegangene Texte werden nur auf Verlangen und gegen Portoerstattung zurückgesendet.
Landkreis Oder-Spree Telefon (03366) 351471, 351472, Fax 21021 |