Gesamteinkommen entscheidet über Grundsicherung

01.10.2003 - Gesamteinkommen entscheidet über Grundsicherung

Herr Degner, PDS-Abgeordneter im Kreistag, hat seinen Unmut nun zum zweiten Mal per Leserbrief kundgetan – in sehr unsachlicher Form. Das verwundert mich um so mehr, als dass er das Gespräch, dass ich ihm angeboten habe, weder gesucht noch angenommen hat. Deshalb muss nun auch ich die öffentliche Form wählen, Herrn Degner auf seine Fragen zur Grundsicherung und die seiner Meinung nach unsachgemäße Bearbeitung der Anträge zu antworten.

Das Grundsicherungsgesetz trat zum 01.01. dieses Jahres in Kraft und hat zum Ziel, Beziehern von sehr geringen Alterseinkommen eine finanzielle Grundsicherung vergleichbar der Sozialhilfe zu gewähren. Leider waren die Ausführungsbestimmungen zu diesem neuen Gesetz zu Beginn sehr ungenau. Die Richtlinien wurden z. T. erst acht Wochen nach Gültigkeitsbeginn erlassen; dabei lagen uns zu Jahresbeginn schon knapp 3000 Anträge vor. Einarbeitungszeit in die neue Materie war nicht vorgesehen. Und natürlich konnten wir auch keine zusätzlichen Mitarbeiterinnen einstellen; die Arbeit war neu aufzuteilen und trotzdem zu schaffen. Das hat uns den Start nicht gerade leicht gemacht. Bearbeitungsroutine konnte unter diesen Umständen erst verspätet entstehen. Doch das ist nur ein Teil der Begründung, warum die Bearbeitung der Anträge im ersten Halbjahr so langsam voranging.

Ein andere ist, dass von den Rentenversicherungsträgern leider falsche Hoffnungen geweckt wurden. Unsere Erfahrungen mit dem Gesetz sind bislang folgende: Cirka zwei Drittel aller Anträge, die bearbeitet sind, mussten wir ablehnen. Nur ein Drittel der Senioren, die einen solchen Antrag stellen, haben Anrecht auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz. Als Faustregel können dabei die Regelsätze der Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) gelten. Wessen Gesamteinkommen – dazu zählen neben der Rente auch Zusatzrenten, Witwen- oder Unfallrenten oder Versicherungen – auf Sozialhilfeniveau liegt, wird Zahlungen nach diesem Gesetz erhalten.

Eine weitere Ergänzung muss ich machen: Wir bearbeiten die Anträge  nicht ausschließlich chronologisch, sondern haben Prioritäten nach Bedürftigkeit gesetzt. Die Anträge von Heimbewohnern und Sozialhilfeempfängern bearbeiten wir vorrangig, da hier die Wahrscheinlichkeit auf ein Anrecht am größten ist.

Nichtsdestotrotz weiß ich, dass lange Bearbeitungszeiten für jeden Antragsteller ärgerlich oder auch ein Grund zur Besorgnis sind. Deshalb bin ich froh, sagen zu können, dass wir nun endlich auf einem guten Weg sind: Bis zum Jahresende werden wir den Antragsrückstau abgearbeitet haben und bei normalen Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten angekommen sein. Derzeit werden von drei Mitarbeiterinnen pro Monat 225 Anträge erledigt – und ca. 20 gehen neu ein.

Abschließend sei mir noch eine Bitte gestattet: Reichen Sie Ihre Anträge möglichst vollständig ein und teilen Sie uns Veränderungen in Ihren Einkünften zeitnah mit. Je reibungsloser wir zusammenarbeiten, desto schneller können wir Ihre Anträge abschließend bearbeiten.

Margarethe von Fintel, Sozialdezernentin des Landkreises Havelland