Information zum Ladenschlussgesetz

02.06.2003 - Information zum Ladenschlussgesetz

Seit dem 1. Juni 2003 können Läden an allen Werktagen, einschließlich Samstag; von 6.00 bis 20.00 Uhr öffnen. Das gilt auch für Samstage vor verkaufsoffenen Sonntagen.

Für Friseurgeschäfte, Backwaren, Zeitungskioske, Warenautomaten und für den

24. Dezember gelten Sonderregelungen, ebenso für ländliche Gebiete, Kur- und Ausflugsorte, Personenbahnhöfe und Flughäfen.

Seit der Änderung des Ladenschlussgesetzes im Jahr 1996 hat der Samstag für den Handel und die Kunden deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Ausweitung der Ladenöffnung am Samstag trägt den Verbraucherwünschen und den wirtschaftlichen Interessen des Einzel-handels Rechnung. Die erweiterte Öffnungsmöglichkeit an Samstagen kann die Innenstädte beleben und einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen im Einzelhandel verhindern helfen.

Auch wird das Ladenschluss-Gesetz dem Wunsch der Beschäftigten im Einzelhandel gerecht, nicht zu ungünstigen Zeiten arbeiten zu müssen: Die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag bleiben unverändert, der Sonntag bleibt geschützt. In Kur- und Ausflugsorten, bei Märkten und Messen u.ä. sind Ausnahmen möglich. Branchentarifverträge für den Einzel-handel und das Arbeitszeitgesetz verhindern, dass die Ausweitung der Ladenöffnung an Samstagen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Sie haben Anspruch auf mindestens einen freien Samstag im Monat. Weitere Informationen erteilt das Wirtschaftsamt des Landkreises Havelland unter der Telefonnummer (03385) 551-1279.