Kurban Bayrami findet ohne Schafschächtungen statt

05.02.2003 - Die Amtstierärztin teilt mit: Das diesjährige Kurban Bayrami findet ohne Schafschächtungen statt

In diesem Jahr findet das islamische Opferfest  „ Kurban Bayrami“ für Angehörige muslimischer Religionsgemeinschaften vom 11. bis 14. Februar statt. Anlässlich dieses Opferfestes werden Schafe und Ziegen durch Mitglieder muslimischer Glaubensgemeinschaften rituell zum anschließenden Verzehr geschlachtet. Im Koran gibt es eine Reihe von Vorschriften, die beschreiben, welche Vorraussetzungen bei derartigen Schlachtungen erfüllt sein müssen. Nach Auffassung einzelner Glaubensgemeinschaften ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung des Tieres als zwingend vorgeschrieben anzusehen. Diese Methode der Schlachtung bezeichnet man als Schächten. Nach den Bestimmungen des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes muss ein Schlachttier aber vor der Tötung betäubt werden, um ihm Schmerzen und Leiden zu ersparen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass zur Wahrung des Grundrechtes auf ungestörte Religionsausübung in Ausnahmefällen das Schächten erlaubt werden kann. Dazu muss bei der zuständigen Behörde- im Land Brandenburg ist es das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in Potsdam- ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Der Antragsteller muss darin schlüssig nachweisen, dass er Moslem und zusätzlich Mitglied einer  Glaubensgemeinschaft ist, die den Verzehr von Fleisch geschächteter Tiere  zwingend vorschreibt. Weiterhin muss er die notwendige Sachkunde und die persönliche Eignung  aufweisen. Erst dann kann ein Antrag genehmigt werden.

Das Antragsverfahren zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen zum diesjährigen Kurban Bayrami ist nunmehr abgeschlossen. Im gesamten Land Brandenburg wurde bis dato kein Antrag gestellt.

Das Verbot des Schlachtens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung gilt somit uneingeschränkt.