05.02.2003 - Die Amtstierärztin teilt mit: Das diesjährige Kurban Bayrami findet ohne Schafschächtungen statt In diesem Jahr findet das islamische Opferfest „ Kurban Bayrami“ für Angehörige muslimischer
Religionsgemeinschaften vom 11. bis 14. Februar statt. Anlässlich dieses Opferfestes werden Schafe und Ziegen durch Mitglieder muslimischer Glaubensgemeinschaften rituell zum anschließenden Verzehr geschlachtet. Im Koran gibt es
eine Reihe von Vorschriften, die beschreiben, welche Vorraussetzungen bei derartigen Schlachtungen erfüllt sein müssen. Nach Auffassung einzelner Glaubensgemeinschaften ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung des Tieres als
zwingend vorgeschrieben anzusehen. Diese Methode der Schlachtung bezeichnet man als Schächten. Nach den Bestimmungen des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes muss ein Schlachttier aber vor der Tötung betäubt werden, um ihm Schmerzen
und Leiden zu ersparen. Das Antragsverfahren zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen zum diesjährigen Kurban Bayrami ist nunmehr abgeschlossen. Im gesamten Land Brandenburg wurde
bis dato kein Antrag gestellt. Das Verbot des Schlachtens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung gilt somit uneingeschränkt. |