07.02.2003 - Baumfällungen an der Stadtschleusenbrücke Rathenow Im Rahmen der derzeit in der Presse stattfindenden Diskussion über die Notwendigkeit von Baumfällungen an der Stadtschleusenbrücke in Rathenow wurden einige
Sachverhalte nicht korrekt dargestellt. Auf Grund des maroden Zustandes ist die Notwendigkeit des Ersatzbaues dieser Brücke unstrittig. Auch, dass es in der Bauzeit eine Behelfsüberfahrt geben muss. Bereits im Februar
des Vorjahres hat das Wasser- und Schifffahrtsamt mit der Standortsuche bezüglich der Behelfsüberfahrt begonnen und betroffene Behörden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Von Zeitmangel kann also keine Rede sein. Insgesamt
standen fünf Trassenvarianten zur Disposition. Die untere Naturschutzbehörde hat bereits zu diesem Zeitpunkt die Wertigkeit des Baumbestandes an der Brücke erkannt und diesbezüglich sehr eindeutig eine verträglichere
Variante, bei der die Bäume erhalten blieben, vorgeschlagen. Im Rahmen der Abwägung aller weiteren vorgebrachten Belange hat sich das Wasser- und Schifffahrtsamt dann doch für den Standort direkt an der Brücke entschieden. Die
notwendigen Fällgenehmigungen, auch für die in Rede stehende Buche und die 200 jährige Eiche, wurden auf Grundlage der städtischen Baumschutzsatzung von der Stadtverwaltung Rathenow selbst erteilt. Über diese Genehmigung wird auch
die Höhe der Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung an die Stadt geregelt. Soweit das WSA angibt, Fällgenehmigungen von der UNB erhalten zu haben, ist das unrichtig. Auch wenn es unpopulär erscheint, sollten Entscheidungen von
den Stellen vertreten werden, von denen sie getroffen wurden. Die Naturschutzbehörde hat bezüglich der durch sie zu vertretenden Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ihr Möglichstes getan. |