07.10.2003 -
Eilverfahren gegen wahlrechtliche Anordnungen der Kommunalaufsicht abgelehnt „Das Verwaltungsgericht Potsdam hat alle Anträge von Gemeinden des Amtes Nauen-Land und der Gemeinden Brädikow und Vietznitz (Amt Friesack)
gegen wahlrechtliche Anordnungen der Kommunalaufsicht mit Beschlüssen vom 29.9.2003 abgelehnt“, informiert der zuständige Amtsleiter Jens Aasmann. Die Gemeinden hatten bei der Bestimmung von Wahlleitern und der Festsetzung von
Wahlkreisen nicht das Gemeindegebietsreformgesetz beachtet und die Wahlen in den jetzigen Gemeindestrukturen vorbereitet. Um ordnungsgemäße Wahlen im gesamten Landkreis zu sichern, hatte die untere Kommunalaufsichtsbehörde beim
Landkreises Havelland daher eine Reihe von wahlrechtlichen Anordnungen getroffen und zum Teil gegen den Protest des Amtes Nauen-Land auch entsprechende Bekanntmachungen in den Gemeinden veröffentlicht. Das
Verwaltungsgericht Potsdam hat die von den Gemeinden angestrengten Eilverfahren nunmehr alle abgewiesen, in den Hauptsacheverfahren stehen die Entscheidungen noch aus. Abgewiesen wurde auch der Eilantrag des Amtes
Nauen-Land gegen die Veröffentlichung des Gebietsänderungsvertrages der Gemeinde Grünefeld mit den Gemeinden des Amtes Schönwalde-Glien. „Die Veröffentlichung des Vertrages war die letzte Voraussetzung, damit die Gemeinden die
"Zielprämie" des Landes von rund einer Million Euro für ihren freiwilligen Gemeindezusammenschluss erhalten“, erläutert Jens Aasmann.
Den unterlegenen Antragstellern steht jetzt noch die Möglichkeit der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht offen. |