Information der Amtstierärztin

08.01.2003 - Information der Amtstierärztin an alle Schweinehalter des Landkreises

Mit Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 20.12.2002 sind alle Schweinehalter verpflichtet, ihren Schweinebestand sowie Veränderungen in ihrem Bestand zu melden. Diese Meldungen sind Bestandteil der Schweinedatenbank, die analog zur bereits existierenden Rinderdatenbank  aufgebaut wird. In den nächsten Tagen werden die dem Amt bekannten Schweinehalter vom Landeskontrollverband (LKV) Brandenburg angeschrieben und über die genauere Verfahrensweise informiert. Die erforderlichen Meldungen erfolgen dann per Post an den Landeskontrollverband oder online. Mit der Errichtung einer Schweinedatenbank ist es möglich , die Herkunft und Standorte von Schweinen zu ermitteln.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Havelland, Amt für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit in 14641 Nauen, Goethestr. 59/60,  Tel.: 03321/ 403 5509.