EU gestattet Nutzung von Stilllegungsflächen

09.07.2003 - EU gestattet Nutzung von Stilllegungsflächen

Entgegen bisherigen Veröffentlichungen hat die EU nachträglich die Nutzung von stillgelegten Flächen für Futterzwecke genehmigt. Die Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Vorab einige wichtige Informationen:

Die sofortige vorzeitige Nutzung von Stilllegungsflächen hat die Unterbringung und Ernährung von Weidetieren zum Inhalt. Es ist zu gewährleisten, dass die Nutzung dieser Flächen nicht gewinnbringend erfolgt und dass der Aufwuchs nicht für die Erzeugung von Trockenfutter gemäß EG-Verordnung 603/95 genutzt werden darf.  Der Aufwuchs kann danach sowohl für die Beweidung als auch Beerntung genutzt werden.

Der Landwirt stellt einen formlosen Antrag im Amt für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen, benennt die vorgesehenen Flurstücke zur Nutzung und erhält innerhalb eines Tages eine Antwort.