Landrat begrüßt höhere Wertgrenzen

10.04.2003 - Landrat begrüßt höhere Wertgrenzen

Heimisches Bauhandwerk profitiert von neuer Vergaberegelung

Brandenburgische Bauunternehmen können künftig besser bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Möglich wird der stärkere Zugriff auf einheimische Firmen durch eine Anhebung der Wertgrenzen bei Ausschreibungen. Diese liegen laut einer neuen Vorschrift des Finanzministeriums nun bei 5.000 EUR für freihändige Bauvergaben und bei 100.000 EUR für beschränkte Ausschreibungen im Baubereich.

Mit der Anhebung von 25.000  auf 100.000 EUR erfüllt das Land eine Forderung, die von Landkreis und Kreishandwerkerschaften bereits vor zwei Jahren aufgestellt wurde. Damals drängte Landrat Dr. Schröder beim ehemaligen Wirtschaftsminister Dr. Fürniß auf eine Änderung der Vergabeverordnung. Hintergrund für die Initiative sind die bis heute mit 150.000 EUR viel höheren Wertgrenzen im Nachbarland Berlin.

„In den Jahren 2000 und 2001 wurden auf Grund der zu geringen Wertgrenzen nur 107 von insgesamt 546 Aufträgen mit einem Volumen von 1.6 Mio. EUR (Gesamtvolumen 28,6 Mio. EUR) vom Landkreis Havelland beschränkt ausgeschrieben“ erläutert der Landrat. Andererseits habe die großzügige Berliner Regelung den Zugang brandenburgischer Unternehmen auf dem Berliner Markt verhindert. Da insbesondere kleinere und mittlere Aufträge hiervon betroffen waren, habe diese Benachteiligung zu erheblich weniger Umsatz bei mittelständischen Handwerksbetrieben in der Region geführt.

„Ich bin froh, dass mit der Neuregulierung eine große Anzahl kommunaler Aufträge rechtssicher bei verlässlichen regionalen Firmen und Innungsbetrieben gebunden werden können“, betont Landrat Dr. Schröder. Gleichzeitig gibt er jedoch zu bedenken, dass die Neuerungen nur dann einen positiven Einfluss auf die mittelständische Wirtschaftsstruktur im Lande Brandenburg haben, wenn die Investitionsfähigkeit der Kommunen stabilisiert wird. Deshalb appelliert der Landrat an das Innenministerium und die Landesregierung, den Gemeinden und Kreisen eine stabile Grundzuweisung investiver Mittel zu sichern. Nur so könnten notwendige Baumaßnahmen weiterhin angegangen werden.