Anträgen auf Grundsicherung

10.11.2003 - Sozialamt setzt zum Endspurt bei diesjährigen Anträgen auf Grundsicherung an

Im Zeitraum von Januar bis Ende Oktober diesen Jahres sind 3.413 Anträge auf Grundsicherungsleistungen gestellt worden. In dieser Zahl sind 3.000 Anträge enthalten, die die Rentenversicherungsträger zu Beginn des Jahres an das Kreissozialamt weitergeleitet haben. Die meisten der von Rentenversicherungsträgern weitergeleiteten Anträge waren unvollständig, so dass die Antragserledigung im ersten Halbjahr auch aus diesem Grund nur schwer vorankam.

Diese unbefriedigende Situation hat sich jedoch inzwischen zum Positiven verändert. Von den mehr als 3.400 Anträgen sind mit Stand 31. Oktober rund 2000 Anträge, d.h. rund 60 % erledigt. In den Sommermonaten wurden monatlich rund 240 Anträge erledigt; in den Monaten September und Oktober wurde die monatliche Erledigungsrate in der Grundsicherungsstelle des Sozialamtes um rund 150 auf 390 Anträge gesteigert. Vorrangig sind Anträge von sozialhilfeberechtigten Bürgern sowie von Bewohnern in Heimen bearbeitet worden.

Jetzt setzt das Sozialamt zum Schlussspurt an, um auch die restlichen der noch offenen Anträge der Bürger außerhalb von Heimen zu bescheiden: Die meisten der noch unerledigten 1.420 Anträge sind schon auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft worden; bei ca. 1.000 Antragstellern fehlen noch Unterlagen. Rund 650 Bürger und Bürgerinnen wurden bereits angeschrieben mit der Bitte, die noch benötigten Dokumente möglichst schnell herzureichen. Bei weiteren rund 300 bis 400 Anträgen wird dies innerhalb der nächsten beiden Wochen geschehen. Parallel dazu nehmen die Mitarbeiterinnen der Grundsicherungsstelle die EDV-mäßige Datenerfassung vor, so dass je nach Eingang aktueller Unterlagen Anträge abschließend geprüft und beschieden werden können.

Um den Schlussspurt erfolgreich zu meistern, bittet die Grundsicherungsstelle des Sozialamtes um Verständnis, dass die Zeiten für telefonische Rückfragen der Bürger auf dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingeschränkt worden sind. Überhänge von Alt-Anträgen, bei denen die Grundsicherungsstelle noch nicht tätig war, sollen zu Beginn des Jahres nicht mehr vorkommen. Lange Bearbeitungszeiten bei Grundsicherungsanträgen sollen im Jahr 2004 der Vergangenheit angehören. Ebenso die vielen „Kinderkrankheiten“ im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Gesetzes, deren Folgen die Mitarbeiter des Sozialamtes und die Bürger im Verlauf der vergangenen 10 Monate belastet haben.

Abschließend noch die herzliche Bitte der Mitarbeiterinnen des Sozialamtes an die Bürger: „Reichen Sie die von uns erbetenen Unterlagen zur Prüfung Ihrer Anträge auf Grundsicherungsleistungen schnell bei uns ein. Wir arbeiten mit vollem Einsatz daran, die noch ausstehenden Bescheide definitiv zu erledigen. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.“