Zur Aussage des PDS-Fraktionsvorsitzenden Görke

11.09.2003 - Herr Görke irrt ! Zur Aussage des PDS-Fraktionsvorsitzenden Görke „Schülertransport-Bescheide falsch“

Da der PDS-Fraktionsvorsitzende Christian Görke geltendes Recht offensichtlich nicht kennt und Informationen über die aktuelle Rechtssituation nicht eingeholt hat, bleibt mir, so Schuldezernent Dennis Granzow, offensichtlich nichts anderes übrig, als Herrn Görke öffentlich zu belehren.

Es ist zutreffend, dass der Landtag den § 112 „Schülerfahrtkosten“ des Brandenburgischen Schulgesetzes mit Wirkung vom 01.08.2003 verändert hat. Weiter ist geregelt, dass zum 01.01.2004 Ersatzschulen ebenso unter die Regelung des § 112 fallen. 

Wesentliche Änderung ist, dass den Landkreisen das Recht eingeräumt wurde, in eigener Verantwortung alle näheren Belange der Schülerbeförderung durch Satzung zu regeln und insbesondere angemessene Elternbeteiligung an den Schülerticketkosten sicherzustellen.

Unbestritten ist, dass die Formulierung der „pflichtigen Erstattung der Fahrkosten nur zur nächst erreichbaren Schule der entsprechenden Schulform ...“ heute nicht mehr im Gesetz steht. Die Neufassung des Schulgesetzes gibt den Landkreisen jedoch auf, alles Nähere selbst zu regeln. Das ist mit der gültigen Satzung bereits geschehen.

Die am 10.12.2001 beschlossene Satzung stimmt nach wie vor mit dem geltenden Recht überein und ist deshalb gültig und auch  rechtmäßig. Sie regelt die Erstattung von Fahrkosten zur nächst erreichbaren Schule und zwingt die Verwaltung, danach zu verfahren.

Es ist unverantwortlich vom Vorsitzenden der PDS-Fraktion, Eltern infolge einer unsoliden Recherche mit Halbwissen derart zu verunsichern. Zu beurteilen, wer hier fahrlässig handelt und zu einer Entschuldigung gegenüber den Eltern verpflichtet wäre, sei, so Granzow, dem gesunden Menschenverstand überlassen.