Grünland kann vorzeitig genutzt werden

12.06.2003 - Grünland kann vorzeitig genutzt werden

Die extremen Witterungsbedingungen haben bei den Landwirten bereits zu hohen Ausfällen geführt. Die Erträge bei Getreide, Ölsaaten und auf dem Grünland liegen nach den heutigen Einschätzungen weit unter denen der letzten Jahre.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat reagiert und erste Maßnahmen zur Sicherung der Futtersituation vom Grünland festgelegt. Grünlandflächen, die Auflagen zur späten und eingeschränkten Grünlandnutzung (Wiesenbrüterprogramm) nach der KULAP-Richtlinie haben oder durch den Vertragsnaturschutz eingeschränkt sind, können vorzeitig genutzt werden, wenn der Zweck der Förderung nicht beeinträchtigt wird.

Landwirte benötigen dazu eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Anträge auf vorzeitigen Nutzungsbeginn können mit einer Flurstücksauflistung bei der Unteren Naturschutzbehörde, der staatlichen Vogelschutzwarte in Buckow oder bei der Naturparkverwaltung Parey gestellt werden. Genehmigte Kopien sind beim Amt für Landwirtschaft und Veterinärwesen einzureichen.