12.06.2003 - Grünland kann vorzeitig genutzt werden Die extremen Witterungsbedingungen haben bei den Landwirten bereits zu hohen Ausfällen geführt. Die Erträge bei Getreide, Ölsaaten und auf dem Grünland liegen nach den heutigen
Einschätzungen weit unter denen der letzten Jahre. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat reagiert und erste Maßnahmen zur Sicherung der Futtersituation vom Grünland festgelegt. Grünlandflächen, die
Auflagen zur späten und eingeschränkten Grünlandnutzung (Wiesenbrüterprogramm) nach der KULAP-Richtlinie haben oder durch den Vertragsnaturschutz eingeschränkt sind, können vorzeitig genutzt werden, wenn der Zweck der Förderung
nicht beeinträchtigt wird. Landwirte benötigen dazu eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Anträge auf vorzeitigen Nutzungsbeginn können mit einer Flurstücksauflistung bei der Unteren
Naturschutzbehörde, der staatlichen Vogelschutzwarte in Buckow oder bei der Naturparkverwaltung Parey gestellt werden. Genehmigte Kopien sind beim Amt für Landwirtschaft und Veterinärwesen einzureichen. |