12.11.2003 - Sozialamt will Wohngeldanträge schneller erledigen Nachdem bei der Erledigung der Anträge der Bürger auf Grundsicherungsleistungen allmählich Land in Sicht ist, will das Sozialamt in den kommenden Monaten auch die
Wohngeldsachbearbeitung auf einen besseren Stand bringen. Zu Jahresbeginn 2003 lagen rund 1.280 unerledigte Anträge aus dem Jahr 2002 vor. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober diesen Jahres wurden bei der
Wohngeldstelle weitere rund 4.000 Anträge gestellt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein Erstantrag oftmals mehrere Einzelanträge mit unterschiedlichen Zeiträumen und Anspruchsberechtigten umfasst, für die jeweils gesonderte
Bescheide erstellt werden müssen. Tendenziell erhöht sich die Zahl der Wohngeldanträge. Allein im Oktober gingen 540 neue Anträge ein. Erledigt wurden in dem genannten Zeitraum der vergangenen 10 Monate knapp 4.400
Anträge einschließlich von Teilanträgen. Insgesamt bewilligte die Wohngeldstelle in den vergangenen 10 Monaten antragstellenden Bürgern zusammen mehr als 2 Mio € Wohngeldleistungen. Derzeit sind noch rund
1.430 Anträge offen, die im Zeitraum Mai bis Oktober diesen Jahres gestellt wurden. Hinzu kommen 900 Anträge, die nicht bearbeitet werden können, weil Bürger von der Wohngeldstelle angeforderte Unterlagen noch nicht hergereicht
haben; das sind ca. 40 % aller noch offenen Anträge. Die Wohngeldstelle bittet daher angeschriebene Antragsteller dringend, erbetene Unterlagen möglichst zusammenhängend und zeitnah der Wohngeldstelle herzureichen.
Zwischenzeitlich hat die Landkreisverwaltung die Personalkapazitäten um zwei Mitarbeiterinnen aufgestockt. Derzeit arbeiten in der Wohngeldstelle sechs Mitarbeiterinnen, darunter zwei Teilzeitkräfte. Da sich die Antragserledigung
bei den Grundsicherungsanträgen positiv gestaltet, kann ein weiterer Mitarbeiter des Bereiches zum 1. Dezember in der Wohngeldstelle mit Serviceaufgaben eingesetzt werden, um die Sachbearbeiterinnen von einfachen, jedoch
zeitraubenden vor- und nachbereitenden Aufgaben zu entlasten. Zusätzlich wird ab Dezember eine erfahrene Kraft aus dem Bereich der BAföG-Antragssachbearbeitung die Wohngeldstelle an zwei Tagen wöchentlich unterstützen. Auch organisatorische Maßnahmen und kundenorientierte Arbeitsteilung zwischen Wohngeldstelle und Bürgerservicebüro der Landkreisverwaltung sollen eine beschleunigte Bearbeitung bewirken. So ist die telefonische
Erreichbarkeit der Wohngeldstelle auf dienstags, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeschränkt worden. Außerdem wird ab dem 1. Dezember 2003 die Zeit für persönliche Vorsprachen in der Wohngeldstelle auf den Dienstag als allgemeiner
Bürgersprechtag begrenzt; von, 9 - 12 Uhr sowie 15 - 18 Uhr. Die bislang außerdem zusätzlich für Bürgervorsprachen vorgesehenen Zeiten am Donnerstag und Freitag entfallen somit ab dem 1.12.2003. Sofern doch einmal spezielle Fragen
persönlich zu klären sind, vereinbart die Wohngeldstelle gern einen persönlichen Vorsprachetermin. Für alle Bürger ist das Bürgerservice-Büro seit geraumer Zeit an allen Tagen der Woche mit Ausnahme des Mittwoch
erreichbar. Das Bürgerservice-Büro ist wie folgt geöffnet: Montags, 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr Außerdem können Bürger in der Dienststelle Nauen jeden ersten Samstag eines Monats in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr vorsprechen.
Im Bürgerservicebüro können Bürger folgende Leistungen zum Wohngeld erhalten:
Die Sozialdezernentin: „Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle bemühen sich nach Kräften, den aufgelaufenen Rückstand bei Wohngeldanträgen aufzuholen. Hier müssen genauso positive Fortschritte erreicht werden,
wie dies mittlerweile im Bereich der Grundsicherungsleistungen der Fall ist. Bürger haben Anspruch auf zeitnahe Erledigung ihrer Anträge. Das ist außerdem auch für die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle wichtig. Denn
hoher Rückstand bei Anträgen beeinflusst negativ Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Für mich sind dies wichtige Gründe, in den kommenden Monaten energisch und gemeinsam mit Wohngeldstelle und Bürgerservicebüro die
zeitliche Distanz zwischen Antragseingang und Antragserledigung auf ein akzeptables Maß zurück zu führen.“ |