13.03.2003 - Landrat Dr. Schröder begrüßt Vorschlag für ein kommunales Investitionsprogramm der Bundesregierung Der havelländische Landrat Dr. Burkhard Schröder stellt eine
einfache, aber eingängige Rechnung auf, die so aussieht: „323 Kreise bundesweit = 323 Mio. EURO Investitionsprogramm = 1 Mio. EURO pro Landkreis“. Eine ähnliche Rechnung ließe sich auch für kreisfreie Städte aufmachen. Der Gedanke,
ein kommunales Investitionsprogramm aufzulegen, fände im Havelland große Zustimmung – baldige Entscheidung und einfache Vergabeformen vorausgesetzt. Selbst bei geringen Auftragsvolumina in freihändiger Vergabe oder in beschränkter
Ausschreibung können sich Kleinunternehmen- und Mittelstand, gerade im Baubereich, stabilisieren. Neben langfristigen, planintensiven Projekten könnten durch ein „Kleininvestitionsprogramm“ gerade kleinteilige Maßnahmen ohne viel
Verzug örtliche Impulse auslösen. Im Landkreis könnten beim vorgenannten Modellbeispiel zwischen 40 und 400 Aufträge innerhalb der Wertgrenzen von 2.500 Euro (für freihändige Vergaben) bis 25.000 Euro (für beschränkte
Ausschreibungen) ausgelöst werden. Ein mögliches Bundesprogramm findet schon deshalb große Beachtung, da durch die erheblichen Finanzprobleme des Landes von weiter stark rückläufigen Investitionsförderungen
auszugehen ist. Dabei besteht umfassender Investitionsbedarf in den Bereichen Schule, Straßen und sozialer Infrastruktur gerade in den Orten mit zentralen Versorgungsfunktionen. Jedoch bei der Ausgestaltung eines
solchen Programms liegt der Teufel im Detail. So stellt der Landrat fest: „Ohne Wirkung bliebe ein Programm, das nur Kreditfinanzierungen der Kommunen stützt, da dort, wo besonderer Handlungsbedarf besteht, Kreditgenehmigungen
durch Aufsichtsbehörden kaum noch erteilt werden. Wenig brächten zudem Investitionshilfen, die eine Aufnahme von beschäftigungspolitischen Instrumenten in Auftragsvergaben fordern, da dadurch nur wieder Bürokratie und Papier
erzeugt würden. Wünschenswert, hilfreich und notwendig wäre ein allgemeines Förderprogramm, analog dem Investitionsförderungsgesetz (IFG), das für Fach- und Sachinvestitionen breit geöffnet wird. |