Stillegungsflächen können nicht genutzt werden

17.01.2003 - Stillegungsflächen können nicht genutzt werden

Mehrere Landwirte unseres Landkreises hatten im Landwirtschaftsamt angefragt, ob die Stillegungsflächen zur Unterbringung von Vieh ab 15.01. genutzt werden können. Die Anfrage ergab sich daraus, dass viele landwirtschaftliche Flächen durch den hohen Wasserstand und große Niederschläge als Winterweide nicht mehr genutzt werden können.

Im Antwortschreiben verwies die Europäische Kommission darauf, dass jeder Landwirt frei entscheiden kann, ob er die angedachte Fläche zur Unterbringung seiner Tiere oder als Stillegungsfläche nutzen will.

Die Europäische Kommission hat deshalb den Ausnahmeantrag von Deutschland abgelehnt.