22.05.2003 - Ausnahmegenehmigung für Brieftaubenauflässe möglich Wie die Amtstierärztin des Landkreises Havelland, Frau Dr. Ulrike Pfisterer mitteilt, dürfen nach Abstimmung zwischen den Bundesländern ab Freitag, 23.05.2003
im Land Brandenburg Ausnahmegenehmigungen für Brieftaubenauflässe genehmigt werden. Die Ausnahmegenehmigung muss bei der für den Sitz des Veranstalters zuständigen Behörde (Amtstierarzt) beantragt werden. Die
Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn der Auflassungsort und die geplante Flugroute mind. 40 km von der niederländischen Grenze und den Restriktionsgebieten in Nordrhein-Westfalen entfernt liegen und der Veranstalter die
zuständigen Behörden der Herkunftsorte der Tauben über die Ausnahmegenehmigung unterrichtet. Das Verbot von Taubenmärkten und Taubenausstellungen sowie Märkten und Ausstellungen anderer Geflügelarten bleibt nach wie
vor bestehen. |