Ausnahmegenehmigung für Brieftaubenauflässe möglich

22.05.2003 - Ausnahmegenehmigung für Brieftaubenauflässe möglich

Wie die Amtstierärztin des Landkreises Havelland, Frau Dr. Ulrike Pfisterer mitteilt, dürfen nach Abstimmung zwischen den Bundesländern ab Freitag, 23.05.2003 im Land Brandenburg Ausnahmegenehmigungen für Brieftaubenauflässe genehmigt werden.

Die Ausnahmegenehmigung muss bei der für den Sitz des Veranstalters zuständigen Behörde (Amtstierarzt) beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn der Auflassungsort und die geplante Flugroute mind. 40 km von der niederländischen Grenze und den Restriktionsgebieten in Nordrhein-Westfalen entfernt liegen und der Veranstalter die zuständigen Behörden der Herkunftsorte der Tauben über die Ausnahmegenehmigung unterrichtet.

Das Verbot von Taubenmärkten und Taubenausstellungen sowie Märkten und Ausstellungen anderer Geflügelarten bleibt nach wie vor bestehen.