22.07.2003 - Sonderlehrgang zum Erhalt des Fischereischeines B Hiermit wird gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBL. I/93 S. 178) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über
Sonderlehrgänge des Fischereischeins B (SoLFischV) vom 01. Dezember 1999 (GVBl. II/99 S. 670), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sonderlehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines B vom 27. August
2001 (GVBl. II/01 S. 550), durch die untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland bekanntgegeben, dass der Sonderlehrgang zum Erhalt des Fischereischeines B für Inhaber von an bestimmten Gewässern gebundenen Fischereirechten
oder Mitgliedern einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft 03096 Burg (Spreewald) durchgeführt
wird. Der Lehrgang wird gestaffelt an den Wochenenden (Sonnabend, Sonntag) erfolgen. Bewerber richten ihren schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang Landkreis Havelland, Dienststelle Nauen Die entsprechenden Formulare sind bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Havelland
ab sofort in der Dienststelle Nauen, Goethestr. 59/60 erhältlich. Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes bzw. der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft beizufügen. Aufgrund einer
begrenzten Lehrgangskapazität können möglicherweise nicht alle Bewerber für den Sonderlehrgang berücksichtigt werden. Die Anträge werden daher nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend bei der Zulassung berücksichtigt. |