Sonderlehrgang zum Erhalt des Fischereischeines B

22.07.2003 - Sonderlehrgang zum Erhalt des Fischereischeines B

Hiermit wird gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBL. I/93 S. 178) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Sonderlehrgänge des Fischereischeins B (SoLFischV) vom 01. Dezember 1999 (GVBl. II/99 S. 670), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sonderlehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines B vom 27. August 2001 (GVBl. II/01 S. 550), durch die untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland bekanntgegeben, dass der Sonderlehrgang zum Erhalt des Fischereischeines B für Inhaber von an bestimmten Gewässern gebundenen Fischereirechten oder Mitgliedern einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft
vom 03. 0kt. 2003 bis voraussichtlich zum 16. Nov. 2003 in

03096 Burg (Spreewald)
Erste Kolonie 13 (Fiedermannhof)

durchgeführt wird. Der Lehrgang wird gestaffelt an den Wochenenden (Sonnabend, Sonntag) erfolgen. Bewerber richten ihren schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang
in der Zeit vom 01. 08. 2003 bis 31. 08. 2003 an den

Landkreis Havelland,  Dienststelle Nauen
Untere Fischereibehörde
Goethestr. 59/60
14641 Nauen

Die entsprechenden Formulare sind bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Havelland ab sofort in der Dienststelle Nauen, Goethestr. 59/60 erhältlich. Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes bzw. der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft beizufügen. Aufgrund einer begrenzten Lehrgangskapazität können möglicherweise nicht alle Bewerber für den Sonderlehrgang berücksichtigt werden. Die Anträge werden daher nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend bei der Zulassung berücksichtigt.