Störungsfreie Kinderstuben für Wiesenbrüter

23.05.2003 - Störungsfreie Kinderstuben für Wiesenbrüter

Wie in jedem Frühjahr rasten in diesen Wochen in den Niederungsgebieten von Havel, Dosse und Rhin große Vogelscharen auf den Weg in ihre heimatlichen Brutgebiete. Für nicht wenige Arten spielt das Grünland in der Brutzeit eine besondere Rolle. Großer Brachvogel, Kiebitz , Bekassine  und Uferschnepfe aber auch Rotschenkel, Kampfläufer, Wachtelkönig, verschiedene Entenarten und andere Vögel legen ihre Nester am Boden an und ziehen überwiegend auch ihre Jungen hier auf. Auf Grund ihrer Lebensweise  werden sie unter dem Begriff  Wiesenbrüter zusammengefasst. Das Westhavelland ist eines der wenigen Gebiete im Land Brandenburg, in dem noch nennenswerte Wiesenbrütergemeinschaften vorkommen. Die hiesigen Schutzgebiete werden nicht nur von der Landwirtschaft, sondern vielen  Interessensgruppen, wie Angler, Spaziergänger, Touristen, Vogelbeobachter, Wasserwanderer genutzt. Sie alle sind an der vielfältigen, erlebnisreichen und erholsamen Natur interessiert. Durch das eigene Verhalten kann ihr Erhalt unterstützt werden. In dem man im Naturschutzgebiet die Wege nicht verlässt, hilft man mit die Flora und Fauna zu schützen.

Wie im letzten Jahr ist es auch in diesem Frühjahr beabsichtigt, besonders sensible Brutge-biete bis zum 1. Juli  vollständig zu beruhigen, das heißt das Betreten und Befahren ist auszu-schließen. Ein entsprechender Antrag der Naturparkverwaltung  wurde seitens der UNB bereits genehmigt. Es handelt sich um einige Havelwiesen westlich der Deichanlage am Plattenweg zwischen Parey und Gülpe. Je nach Entwicklung des Brutgeschehens und der Störungsintensität in den Schutzgebieten können weitere Flächen hinzukommen, wobei der Umfang der letzten Jahre nicht überschritten wird.

Die Gebietskarten liegen in der Naturparkverwaltung in Parey und bei der unteren  Natur-schutzbehörde des Landkreises zur Einsicht bereit. Bedenken, Anregungen und Hinweise können an die untere Naturschutzbehörde eingereicht werden.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Schutzgebiete nur auf öffentlichen Wegen zu betreten auf entsprechenden Ausschilderungen zu achten. Die Sperrungen werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und des weitern Bedarfes regelmäßig überprüft, so dass die Möglichkeit besteht, dass diese auch vorzeitig aufgehoben werden. Die Bevölkerung wird in diesem Zusammenhang um Verständnis und um Berücksichtigung der Sperrung gebeten. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde jederzeit zur Verfügung.