27.11.2003 - Rückforderung von Kassenmitteln – Wie läuft das ab? Kürzlich wurde über einen Einzelfall aus dem Jahre 1991 berichtet, bei dem die Rückforderung der Sozialhilfe bis zum heutigen Tage nicht beglichen ist.
Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, einmal über die Verfahrensweise im Falle bestehender Rückforderungen von überzahlten Leistungen an Bürger zu berichten. Bei Bürgern, die Leistungen wie z.B. Sozialhilfe
erhalten, kann es zu Rückforderungen kommen, wenn Tastsachen, die einmal zu einer Bewilligung geführt haben, bei nachträglicher Betrachtung nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Z.B. hat ein Bürger Leistungen nach dem
Landespflegegeldgesetz erhalten und ist in ein anderes Bundesland verzogen. Die Verwaltung erhält von diesem Umzug erst zwei Monate später Kenntnis. Sie stellt einen Rückforderungsbescheid an den Bürger über die Zeit, seit er das
Land Brandenburg verlassen hat. Der Bürger muss rund 500 € zurückzahlen. Die Höhe der Rückforderung wird in das EDV-gestützte Kassenverfahren der Verwaltung eingestellt, bei dem Überwachungsfristen mit bestimmten Fälligkeitsdaten
hinterlegt sind. Falls nach einem Monat kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, erhält der zuständige Sachbearbeiter automatisch eine Prüfmitteilung, ob eine Mahnung erteilt werden soll. Der Sachbearbeiter muss
binnen einer Woche eine entsprechende Mitteilung an die Kasse geben. Falls die Rückforderung weiterhin offen ist, fertigt die Kasse das Mahnschreiben. Erfolgt weiterhin keine Zahlung zu dem gesetzten Termin, wird nach ca. zwei
Monaten durch den Sachbearbeiter ein Antrag auf Vollstreckung an die Kreiskasse gestellt, die für die Umsetzung der Vollstreckung zuständig ist. Gegenwärtig werden 527 Rückforderungsfälle beim kreislichen Sozialamt
mit einem Rückforderungsvolumen von insgesamt rund 130.200 €. betreut. Die Spanne bewegt sich im Einzelfall zwischen 10,22 € (Bagatellgrenze) bis 29.650 €. Auf Antrag des Bürgers kann der zuständige Sachbearbeiter mit dem
Bürger eine monatliche Ratenzahlung vereinbaren. Das automatische Verfahren zur Überwachung von Rückforderungen besteht in der Kämmerei seit 1992 und im Sozialamt seit 1995. Bei dem berichteten Einzelfall ist zu
berücksichtigen, dass nach der Wende automatische Verfahren dieser Qualität noch nicht eingeführt waren. Auch musste die Verwaltung zu Beginn der 90er Jahre mit neuen und komplexen Verwaltungsverfahren sowie einer Vielzahl
maßgebender Leistungsgesetze und ihrer Anwendung in der Praxis vertraut gemacht werden. Das Vorkommnis aus dem Jahre 1991 ist ein bedauerlicher Einzelfall, der allerdings nicht losgelöst von den seinerzeit herrschenden
Umbruchszeiten betrachtet werden kann. Inzwischen greifen umfassend modernisierte Arbeitsabläufe der öffentlichen Verwaltung, deren Mechanismen die Rückforderungssachbearbeitung verlässlich steuern. |