Jägerprüfung 2004

28.11.2003 - Jägerprüfung 2004

Die schriftliche Jägerprüfung im Jahr 2004 wird am 06. März 2004 stattfinden. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 06.01.2004 bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

Die weiteren Termine für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil werden den Prüfungsbewerbern im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Dem Antrag sind beizufügen:

- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang – Ausbildungszeit von mindestens 130 Stunden, davon mindestens 30 Stunden für das jagdliche Übungsschießen

  • Nachweis über eine mindestens einjährige jagdpraktische Ausbildung
  • ein amtliches Führungszeugnis – nicht älter als 3 Monate
  • bei Minderjährigen  eine schriftliche Erklärung über das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Prüfung

Die Prüfungsgebühr zur Ablegung der Jägerprüfung beträgt 128,00 EURO.

Liegen die Antragsunterlagen und Nachweise bis zum 06.01.2004 bei der unteren Jagdbehörde nicht vor, können Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen werden.