Digitale Kontrollgeräte zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten

02.03.2004 - Digitale Kontrollgeräte zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr werden eingeführt

Landkreis weist auf  die Notwendigkeit von EU-Führerschein für betroffene Berufskraftfahrer hin

Bereits im August 1998 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Von der Verordnung betroffen sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen.

Ab dem 5. August 2004 entfaltet die Verordnung ihre volle Wirkung. Das heißt, alle relevanten Neufahrzeuge müssen ab diesem Zeitpunkt mit digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet sein. Zur Benutzung des Kontrollgerätes ist eine personengebundene Fahrerkarte erforderlich, die voraussichtlich ab Mai beim Landkreis beantragt werden kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Antragsstellung für eine Fahrerkarte nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein erfolgen kann. Der Landkreis empfiehlt deshalb Kraftfahrern, die nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sind, in ihrer Berufsausübung aber von der Neuregelung betroffen sein könnten, jetzt die Zeit für einen Umtausch des Führerscheines zu nutzen. Damit kann vermieden werden, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt  – möglicherweise unter Zeitdruck – die Ausstellung der Fahrerkarte unnötig verzögert.

Der Umtausch des Führerscheines kann im Bürgerservicebüro der Landkreisverwaltung in Rathenow und Nauen beantragt werden.