02.03.2004 - Für Krankentransporte muss Kostenübernahme mit den Kassen
vorab geklärt werden – Landkreis bittet Bürger und Ärzte um Mithilfe Als eine Auswirkung der gesetzlichen Änderungen im Gesundheitswesen erhält der Landkreis seit einigen Wochen Rechnungen für Leistungen des
Rettungsdienstes von den gesetzlichen Krankenkassen zurück, die nicht beglichen werden. Als Begründung wird angeführt, dass zu den durchgeführten Transporten die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse bzw. die Begründung der
medizinischen Notwendigkeit für den Transport durch den behandelnden Arzt fehlen. Diese Rechnungen gehen jetzt an die Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte, die fehlenden Angaben nachzureichen. Um diesen Aufwand
zukünftig zu vermeiden, bittet der Landkreis insbesondere die niedergelassenen Ärzte, bei der Verordnung von Transporten die medizinische Notwendigkeit zu begründen oder, soweit der Transport nicht akut erforderlich ist, darauf zu
verweisen, dass eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Transportleistung vorliegen muss. Soweit Beides nicht vorhanden ist, wäre der Landkreis gezwungen, die satzungsgemäßen Gebühren dem
Leistungsempfänger persönlich in Rechnung zu stellen. |