Stilllegungsflächen dürfen 2004 genutzt werden

03.06.2004 - Stilllegungsflächen dürfen 2004 genutzt werden

Wie das Landwirtschaftsamt des Landkreises Havelland mitteilt, hat der Verwaltungs-ausschuss Getreide dem Vorschlag  der EU-Kommission zugestimmt, dass der Aufwuchs auf stillgelegten Flächen auch im Jahr 2004 zur Verfütterung genutzt werden darf.
Der Aufwuchs darf zur Viehverfütterung sowohl im eigenen Betrieb als auch im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe verwendet werden.
Alle anderen Verpflichtungen der Stillegung sind einzuhalten , anderenfalls ist mit Sanktionen zu rechnen.
Landwirte, die diese zusätzliche Möglichkeit nutzen wollen, haben das dem Landwirtschaftsamt des Landkreises Havelland mit notwendigen Angaben vor dem Nutzungsbeginn anzuzeigen. Die notwendigen Angaben sind unter der Rufnummer 03321/4035505 bei Frau Stephan abzurufen.