03.06.2004 - Stilllegungsflächen dürfen 2004 genutzt werden Wie das Landwirtschaftsamt des Landkreises Havelland mitteilt, hat der Verwaltungs-ausschuss Getreide dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, dass der
Aufwuchs auf stillgelegten Flächen auch im Jahr 2004 zur Verfütterung genutzt werden darf. Der Aufwuchs darf zur Viehverfütterung sowohl im eigenen Betrieb als auch im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe verwendet werden.
Alle anderen Verpflichtungen der Stillegung sind einzuhalten , anderenfalls ist mit Sanktionen zu rechnen. Landwirte, die diese zusätzliche Möglichkeit nutzen wollen, haben das dem Landwirtschaftsamt des Landkreises
Havelland mit notwendigen Angaben vor dem Nutzungsbeginn anzuzeigen. Die notwendigen Angaben sind unter der Rufnummer 03321/4035505 bei Frau Stephan abzurufen. |