07.01.2004 - Änderung des Kita-Gesetzes des Landes Brandenburg Am 01.Januar 2004 trat das am 17. Dezember 2003 durch den Landtag beschlossene geänderte Kita-Gesetz in Kraft. Der Landkreis als örtlicher Träger der
öffentlichen Jugendhilfe trägt nun die Verantwortung für die Gewährleistung des bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung. Die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter können sich jedoch auch durch öffentlich-
rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgaben für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Bis zum möglichen Abschluss solcher Verträge haben der Landkreis und die Ämter,
Städte und Gemeinden eine Übergangsregelung vereinbart. Diese sieht vor, dass in einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 alle bisher wahrgenommenen Aufgaben auch weiterhin bei den Kommunen verbleiben. Für die
Eltern bleibt also vorerst alles so wie bis zum 31.12.2003. Sie können sich mit ihren Fragen zur Kinderbetreuung in Tagesstätten und in Tagespflege vertrauensvoll an die bekannten Ansprechpartner in den Kommunen wenden. |