11.08.2004 - Neue Flächenstilllegungsregelungen
Wie das Amt für Landwirtschaft des Landkreises Havelland mitteilt, haben sich mit der Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der EU auch für die Flächenstilllegung
Rechtsgrundlagen verändert. Die Berechnung für die anteilige Stilllegung geht 2005 grundsätzlich von der gesamten bewirtschafteten Ackerfläche aus. Davon sind 8,73 % stillzulegen. Eine Stilllegung darüber hinaus ist auch
weiterhin möglich. Der Entwurf einer Rechtsverordnung sieht bei der zusätzlichen Stilllegung die Einsaat zur Begrünung vor. Die Stilllegungsflächen müssen mindestens einmal im Jahr gepflegt werden und die Flächen sind ein einem
guten landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand zu halten. Ökologisch wirtschaftende Betriebe und Kleinerzeuger sind zur Flächenstilllegung nicht verpflichtet. Weitere Informationen erhalten alle Interessenten auch im
Landkreis, Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Goethestr. 59/60, 14641 Nauen, Tel.: 03321/403 5500. |