Bestellung der Schülerfahrkarten für das neue Schuljahr beginnt jetzt

13.05.2004 - Bestellung der Schülerfahrkarten für das neue Schuljahr beginnt jetzt

Nachdem der Kreistag am 29.03.2004 die neue Satzung in Sachen Schülerbeförderung beschlossen hat, liefen im Landkreis und bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr auf Hochtouren.
Die Havelbus Verkehrsgesellschaft, bei der nun alle Schülerfahrkarten direkt bestellt werden können, hat mittlerweile einen entsprechenden Bestellschein entwickelt, der ab der 22. Kalenderwoche an alle Schulen ausgereicht wird. Im Internet kann dieser Bestellschein unter
www.havelbus.de bereits jetzt eingesehen und ebenfalls für eine Fahrkartenbestellung genutzt werden. Unter der gleichen Internetadresse können alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sich über die Höhe der jeweiligen Elternbeteiligung informieren. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Fahrkartenbestellung beantworten die Havelbus-Mitarbeiterinnen unter den Tel.-Nr. 0331 7491 317 oder 327.
Die Bestellung der Schülerfahrkarten sollte umgehend, spätestens jedoch bis zum 28. Juni 2004 erfolgen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass bei der zu erwartenden Antragsflut möglichst jeder Schüler mit Beginn des kommenden Schuljahres eine Fahrkarte erhält.
Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, die eine Arbeits- oder Ausbildungsvergütung erhalten, private Kraftfahrzeuge nutzen oder in einem Internat oder Wohnheim untergebracht sind, beantragen Zuschüsse zu den Fahrtkosten nach wie vor beim Landkreis. Gleiches gilt für die Beförderung in einem Schülerspezialverkehrs. Alle vor Beginn des neuen Schuljahres notwendigen Antragsformulare sind ab sofort in den Bürgerservicebüros des Landkreises in den Dienststellen Rathenow Tel.-Nr. 03385 5511210 und Nauen Tel.-Nr. 03321 4035888 erhältlich und auch über das Internet unter
www.havelland.de , Bürgerservice, Leistungen, Schülerbeförderung abrufbar.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fahrkartenbestellung sowie der Beantragung aller übrigen Zuschüsse zu den aufzuwendenden Fahrtkosten, können und sollten sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mit allen Regelungen der neuen Schülerbeförderungssatzung vertraut machen. Dies kann in den Bürgerservicebüros des Landkreises zu den üblichen Öffnungszeiten oder über das Internet unter
www.havelland.de, Presse, Amtsblätter, Amtsblatt Nr.09/2004, S. 53 f.  erfolgen.