15.06.2004 - Neuer EU-Heimtierpass ab Oktober 2004
Nach dieser Sommerferiensaison wird es, voraussichtlich ab den 1. Oktober 2004, weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen innerhalb der EU geben.. Hunde, Katzen
und auch Frettchen werden dann nur noch mit einem blauen Heimtierpass mit Sternenbanner durch die EU-Lande reisen dürfen. Die einheitlichen Regeln gelten dann grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren. Der
neue EU-Heimtierpass wird im Landkreis Havelland von jedem praktizierenden Tierarzt ausgestellt. Er enthält Angaben über die gültige Tollwut-Impfung, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt
werden muss. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Übergangsweise gilt bis 2011 noch eine entsprechende Tätowierung. Wer also mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen möchte, muss
sich bei seinem Tierarzt den blauen „EU-Heimtierpass“ ausstellen lassen, der gelbe „internationale Impfpass“ gilt nur noch in folgenden Ausnahmefällen:
- er wurde vor In-Kraft-Treten der EU-Regelung ausgestellt
- die Tollwut-Impfung ist noch gültig (12 Monate nach erfolgter Impfung)1
- Herrchen und Haustier reisen nicht ins Ausland, sondern nur innerhalb des Bundesgebietes.
Es gibt aber noch einige Einschränkungen. So dürfen Irland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Finnland für die nächsten 5 Jahre ihre verschärften Bedingungen hinsichtlich Tollwut-Titer-Bestimmung, Zecken- oder
Bandwurmbehandlung beibehalten. Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene länderspezifisch unterschiedlichen Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werden müssen. Diese Bestimmung können rechtzeitig über die jeweiligen
Botschaften oder den ADAC erfragt werden. Notwendige amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden nach wie vor beim Veterinäramt in Nauen ausgestellt. Wer ohne den neuen EU-Pass reist,
muss mit Problemen an den Grenzen rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaats gerechnet werden, die bis hin zur Quarantäne des Tieres reichen können und die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Für
weitere Nachfragen steht die Amtstierärztin im Landkreis Havelland, Frau Dr. Pfisterer, (Goethestrasse 59/60, 14641 Nauen) unter der Telefonnummer:03321 – 403 5510 zur Verfügung. |