Der Amtsarzt informiert: Grippeschutzimpfung 2004

15.09.2004 - Der Amtsarzt informiert: Grippeschutzimpfung 2004 - jetzt impfen lassen

Die Grippesaison 2004/2005 steht unmittelbar bevor. Die  Weltgesundheitsorganisation überwacht weltweit die Grippeentwicklung. In Deutschland wird seit 1992 regelmäßig in bestimmten Arztpraxen auf Grippe untersucht. Trotz dieses guten Überwachungssystems kann man mit letzter Sicherheit weltweite Epidemien, so genannte Pandemien, nicht ausschließen. In den letzten Jahren ist es bei den unterschiedlichen Grippewellen immer gelungen, relativ frühzeitig mit aktuellen Virusgrippetypen Impfstoffe zu produzieren, die einen relativen guten Impfschutz boten.
Der aktuelle Virusgrippeimpfstoff enthält  das  gereinigte Antigen mehrerer A- und B-Grippevirustypen. Er entspricht der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation für die nördliche Hemisphäre und der Entscheidung der Europäischen Union für die Saison 2004/2005.
Wer sollte sich impfen lassen?
Menschen mit Herz- Kreislauferkrankungen, Lungenkrankheiten, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen (Zuckerkranke) und Menschen über 60 Jahre sowie Bewohner von Seniorenresidenzen sollten sich impfen lassen. Aber auch die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollten geimpft sein. Wer viel mit Menschen zu tun hat und tagtäglich viel Publikumskontakt hat, müsste sich impfen lassen, um nicht selbst zu erkranken oder andere anzustecken.
Wann sollte man sich impfen lassen?
Die beste Zeit  zur Grippeschutzimpfung ist September bis November. Mit der kälteren Jahreszeit setzen bei uns die Nasen-Rachen-Erkrankungen ein und viele Menschen leiden im Winterhalbjahr unter Husten und Schnupfen, der nicht immer auf die echte Virusgrippe zurückzuführen ist, da es noch ca. 200 andere Viren mit ähnlichen Symptomen gibt.
Wie viel Impfstoff wird verabreicht?
Kinder ab 3 Jahre, Jugendliche und Erwachsene erhalten einmalig eine Impfdosis von 0,5 ml
intramuskulär ( in den Muskel) oder tief subcutan (unter die Haut).
Kinder im Alter von 6 Monaten bis unter drei Jahre erhalten 0,25 ml von dem Impfstoff.
Sind diese Kinder noch nie gegen Grippe geimpft worden, so sollten sie nach  einem Monat eine Auffrischungsimpfung mit gleicher Dosierung erhalten.
Welche Nebenwirkungen kann es nach der Grippeschutzimpfung geben?
Häufig kommt es zu einer örtlichen Rötung und Schwellung an der Einstichstelle. Es gibt aber auch Allgemeinreaktionen mit Fieber, Frösteln, Unwohlsein, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen. Diese Symptome deuten manche Menschen als Grippeerkrankung nach der Schutzimpfung. Sie haben aber mit einer echten, gerade im Alter oft tödlich verlaufenden Virusgrippe, nichts zu tun.
Seltener sind Hautausschlag, Missempfindungen oder Allergien mit Schock. Menschen mit Allergien gegen Formaldehyd, Thiomersal und Gentamicin sowie gegen Hühnereiweiß sollten immer erst nach intensiver Beratung mit ihrem Hausarzt eine Grippeschutzimpfung  in Erwägung ziehen. Die schwerste Komplikation nach der Grippeschutzimpfung ist das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom, was zum Glück selten vorkommt und mit einer aufsteigenden Lähmung verbunden ist.
Wann setzt der Impfschutz ein und wie lange hält er vor ?
Der Impfschutz beginnt 2-3 Wochen nach der Schutzimpfung und hält  6 –12 Monate an.
Dürfen Schwangere geimpft werden?
Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, die unerwünschte Folgen für Mutter und Kind durch eine Grippeschutzimpfung haben. Ab zweiten Trimester der Schwangerschaft kann die Grippeschutzimpfung erfolgen. Wenn Schwangere an Erkrankungen leiden, die das Risiko von Grippekomplikationen erhöhen können, ist die Impfung in jedem Stadium der Schwangerschaft möglich.
Wo kann man sich impfen lassen?
Ihr Hausarzt impft sie sicher gern. Im Gesundheitsamt werden die Grippeimpfungen jeden Montag von 15:00-18:00 Uhr in Nauen, Goethestraße 59/60, Zimmer 315 und jeden Dienstag von 9:00 –12:00 und 15:00 –18:00 Uhr in Rathenow, Geschwister-Scholl-Straße 7, Zimmer 114, durchgeführt.  Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis und die Chip-Karte Ihrer Krankenkasse mit. Angehörige von Betriebskrankenkassen können im Gesundheitsamt leider nicht geimpft werden.