Kreisumlage muss wegen Kitavertrag steigen

15.12.2004 - Kreisumlage muss wegen Kitavertrag steigen

Der Kreistag hat am 29.11.2004 beschlossen, mit den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten des Landkreises einen Vertrag abzuschließen, in dem sie sich gemäß § 12 Abs. 1 KitaG verpflichten, in ihrem Gebiet Aufgaben für den Landkreis durchzuführen. Die Mehrausgaben für den Landkreis gegenüber 2004 liegen hierfür bei 1,3 Millionen Euro. Die Kosten für diese Verträge sind im Haushaltsentwurf 2005 geplant.
Mit  dem Beschluss des Kreistages vom 29.11.04 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 1 Kita-Gesetz wird jedoch zusätzlich  jeder Vertragskommune die Möglichkeit des Mehrkostenausgleichs im Wege einer Ergänzungsvereinbarung eingeräumt. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben.
Die Kitas werden aus einem komplizierten Mix von Landes- und kommunalen Zuweisungen sowie Elternanteilen finanziert. Grundsätzlich ist der Landkreis ab 2004 verpflichtet, 84% der notwendigen Kosten zu erstatten. Natürlich ging es mit der in 2004 praktizierten Pauschalregulierung unterhalb dieses Satzes auch darum,  Einspareffekte zu erzielen, um die Kreisumlage nicht deshalb anheben zu müssen. Grundgedanke des neuen Kita-Vertrages ab 2005 ist es, auch weiterhin vor allem im Interesse der Kinder und Eltern eine ortsnahe Organisation der Kitabetreuung sicherzustellen. Dieses Ansinnen der Kreisverwaltung wurde von den Kommunen freudig begrüßt.  Mit der Ergänzungsvereinbarung, die wohl alle Kommunen unterzeichnen werden,   droht der Haushalt für das nächste Jahr jedoch vollkommen aus den Fugen zu geraten. Ich rechne durch die Ergänzungsvereinbarungen mit einer Mehrbelastung des schon jetzt defizitären Haushaltsentwurfs von bis zu weiteren 1,8 Millionen Euro.
Diese Mehrbelastung kann ich im Haushaltsentwurf 2005 nicht mehr abfangen. Wie auch schon andere Landkreise in Brandenburg zuvor sehe ich mich nun gehalten,  eine deutliche Erhöhung der Einnahmen aus der Kreisumlage vorzuschlagen.
Allein der Ausgleich der Mehrbelastungen durch die Zusatzvereinbarungen wird etwa 2 Prozent Kreisumlageerhöhung ausmachen. Damit wären wir dann bei einem Hebesatz von über 45 Prozent.

Hans-Jürgen Löwe, Kreiskämmerer