Schadensersatzklage gegen den Landkreis abgewiesen

16.09.2004 - Schadensersatzklage der Gemeinde Brieselang gegen den Landkreis abgewiesen

Das Landgericht Potsdam hat Anfang September die Klage der Gemeinde Brieselang auf Schadensersatz wegen einer „rechtswidrigen Genehmigung“ der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland als unbegründet zurückgewiesen.
Die Gemeinde wollte Schadensersatz in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert eines ehemals gemeindeeigenen Grundstücks und dem 1992 von ihr erzielten Kaufpreis einklagen, nachdem festgestellt worden war, dass berechtigte Rückübertragungsansprüche der Jewish Claims Conference an dem Grundstück bestanden hatten. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung unter anderem aus: „Die Klägerin kann ihren Anspruch weder auf mögliche Pflichtverletzungen bei dem Erteilen der Genehmigung ... noch bei Erlass des Bescheids ... stützen“.
Hintergrund für den Rechtsstreit war eine Ende 2002 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen für die Verletzung einer ihr obliegenden Amtspflicht haften muss.
Verfügungen über Gemeindevermögen und Kreditaufnahmen bedürfen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs führte daher für einige zu der verlockenden Überlegung, etwaige nachteilige Folgen von Fehlentscheidungen der Kommunen auf die Genehmigungsbehörden abzuwälzen. Das jetzt in erster Instanz ergangene Urteil des Landgerichts Potsdam hat jedoch gezeigt, dass die Sachlage so einfach nicht ist. Robert Cardeneo, Justitiar des Landkreises Havelland, vertritt die Auffassung, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2002 im Grunde keine neue Rechtslage geschaffen hat. Die Voraussetzungen für die Entstehung eines Amtshaftungsanspruchs dürften nach wie vor nur ganz selten gegeben sein. „Es ist ein Trugschluss, anzunehmen, dass die gemeindlichen Willensbildungs- und Vertretungsorgane sich ihrer eigenen Verantwortung auf diese Weise entledigen können“, so Cardeneo.