Sonderprämien für Schlachtung von Rindern

16.12.2004 - Sonderprämien für Schlachtung von Rindern

Wie das Veterinäramt des Landkreises Havelland mitteilt, wird durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Rinder -und Schafprämien Verordnung vom 03.12.2004 eine EU-Regelung national umgesetzt. Ziel dieser Verordnung ist es, mögliche Störungen des Rindfleischmarktes aufgrund der Entkopplung der Tierprämien zum 01.01.2005 zu vermeiden.
Aus der Verordnung ergeben sich folgende Neuregelungen:
Für männliche Rinder, die zwischen dem 01.01. und 28.02.2005 im Inland geschlachtet werden, erhalten die Erzeuger auf Antrag eine Sonderprämie (210,00EUR) und ggf. die Extensivierungsprämie (100,00EUR).
Vorraussetzung ist, dass die geschlachteten Rinder bereits am 31.12.2004 prämienfähig, d.h. mindestens 9 Monate alt sind. Das Schlachtgewicht ist in diesem Fall nicht relevant.
Wer die Sonderregelung für männliche Rinder in Anspruch nehmen möchte, wendet sich bitte an das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Telefon 03321/4035512, da die Beantragung auf gesonderten Antragsformularen zu erfolgen hat.
Die Anträge müssen bis zum 15.03.2005 eingereicht werden.
Männliche Rinder, die noch 2004 geschlachtet werden, sind nach derzeitigem Stand bis zum 31.12.2004 für die Sonderprämie zu beantragen.
Die Sonderregelung gilt nicht für die Schlachtprämie. Hier müssen die Rinder bis zum 31.12.2004 geschlachtet und bis 28.02.2005 beantragt werden.