18.03.2004 -
Kostenübernahme zu Krankentransporten des Rettungsdienstes vorerst geklärt Die Debatte um die Kosten von Krankentransporten scheint sich glücklicherweise
unproblematisch zu klären: Zumindest von der AOK des Landes Brandenburg werden die Gebührenbescheide des Landkreises für Krankentransporte jetzt rückwirkend bezahlt, auch wenn auf den ärztlichen Verordnungen die nach den neuen
Richtlinien geforderten Angaben fehlen. Wir erwarten, dass sich auch die anderen Krankenkassen dieser Regelung anschließen werden. Die Irritationen bei den Abrechnungen kamen wie folgt zu Stande: Vielen Ärzten war nicht
bekannt, dass die ab Januar 2004 geltende Krankentransport-Richtlinie auch für Rettungsfahrten und Krankentransporte die Begründung der zwingenden medizinischen Notwendigkeit unter Angabe des Diagnoseschlüssels erfordert. Auch die
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung waren anders lautend. Da die Erfahrungen der ersten Wochen gezeigt haben, dass bei allen Beteiligten Unsicherheiten aufgetreten sind, lenkt die AOK im Interesse ihrer Versicherten
jetzt ein. Derzeit finden Abstimmungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit dem Ziel statt, dass nur noch bei genehmigungspflichtigen Krankenfahrten (Fahrten mit dem Taxi
oder mit Mietwagen) eine zwingende medizinische Begründung erforderlich ist. Die in den letzten Wochen verschickten Briefe des Landkreises, in dem Bürger gebeten worden sind, die fehlenden Angaben nachzureichen, sind damit
hinfällig. Die im Fachamt verbliebenen Originalrechnungen sind bereits wieder auf dem Weg zur Krankenkasse. |